03.07.2019, 22:54
Auf Wunsch eines Unterstützers in der Begründung auf die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Brandshofer Schleuse hingewiesen.
Neue Begründung: Durch die seit dem 15. September 2018 für die Tiefstackschleue geltenden Regeln werden für die Schleusung zur Verfügung stehende Zeitfenster in Abhängigkeit von der Tide und dem eigenen Tiefgang wesentlich kleiner und das Wassersportrevier Bille verliert an Attraktivität für Sportbootschifffahrt.
Die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Brandshofer Schleuse fallen in diesem Zusammenhang noch mehr ins Gewicht.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 33 (21 in Hamburg)