05.03.2021, 13:19
Aufnahme von berufsbedingten Fahrten zum Arbeitsplatz.
Neue Begründung:
Motorräder müssen in Deutschland zugelassen werden und unterliegen einer starken Regulierung. Die Zulassung erlaubt dem Motorradfahrer alle öffentlichen Straßen zu benutzen.
Motorräder nach EURO4 / EURO5 dürfen im Fahrgeräusch nicht mehr als 80 dB bzw. nicht mehr als 77 dB aufweisen. Dies liegt liegt auf PKW Niveau.
Einseitige lokale Überlegungen zur Sperrung von Strecken am Wochenende und Feiertagen aus vermeintlichen Lärmgründen sind verfassungswidrig, insbesondere wenn gleich laute PKW und LKW ausdrücklich ausgenommen werden.
Motorradfahren bringt den Menschen Freude und Entspannung, so wie alle anderen Freizeitaktivitäten auch. Motorradfahrer erbringen durch den Kauf und Betrieb einen hohen Beitrag zum Wohlstand in Deutschland. Es wird das Motorrad einschl. Zubehör gekauft, die Wartungsbetriebe werden unterstützt, Tankstellen und viele weitere Betriebe leben von Motorradfahrern.
Daneben haben viele Bürger nur ein Motorrad als primäres Fortbewegungsmittel und setzen dies beruflich zur Fahrt zum Arbeitsort ein.
Insbesondere aber Betriebe der Gastwirtschaft und Hotellerie profitieren von den Ausflügen der Motorradfahrer.
Unveränderte Motorräder sind so laut wie vergleichbare PKW und LKW.
Im Jahr 2014 generierten die Unternehmen der Motorradwirtschaft im engeren Sinn (dazu zählen insbesondere die Herstellung, der Handel und die Reparatur von Krafträdern sowie der Handel mit Kraftradteilen und -zubehör) einen Umsatz in Höhe von 7,3 Mrd. Euro. Betrachtet man darüber hinaus all jene Wirtschaftsbranchen, deren Produkte und Dienstleistungen ebenfalls – zumindest zum Teil – vom Motorrad abhängen (Motorradwirtschaft im weiteren Sinn: diese umfasst beispielsweise den Tankstellenbetrieb, motorradbezogene Veranstaltungen und Events oder Versicherungen), so ergibt sich ein Gesamtumsatz von 11,6 Mrd. Euro im In- und Ausland.
Direkt wurde von der Motorradwirtschaft im engeren Sinn ein deutschlandweiter Bruttowertschöpfungsbeitrag in Höhe von 1,5 Mrd. Euro generiert, dies entspricht einem Anteil von 0,06 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Für die Motorradwirtschaft im weiteren Sinn erhöht sich dieser Betrag um mehr als das Doppelte, was einer Wertschöpfung von 3,6 Mrd. Euro oder einem BIP-Anteil von 0,14 Prozent entspricht. Der direkte Beitrag der Motorradwirtschaft im engeren Sinn zur Wertschöpfung ist mit der Herstellung von Futtermitteln, der direkte Beitrag der Motorradwirtschaft in der weiteren Definition mit dem Großhandel von chemischen Erzeugnissen vergleichbar. Der gesamte Bruttowertschöpfungseffekt – definiert als Summe aus direktem, indirektem und induzierten Effekt – beträgt in der engen Definition der Motorradwirtschaft 2,6 Mrd.Euro, in der weiteren Definition liegt dieser bei 6,6 Mrd.Euro. Damit ist die Motorradwirtschaft im engeren Sinn direkt, indirekt und induziert für knapp 0,1 Pro- zent des deutschen BIPs verantwortlich und der Beitrag zur Bruttowertschöpfung ist vergleichbar mit jener von Lebensversicherungen. In der weiteren Definition beträgt der Beitrag zum BIP 0,25 Prozent.
Demzufolge ist jeder 400. in Deutschland erwirtschaftete Euro entweder unmittelbar oder mittelbar der Motorradwirtschaft zuzuschreiben.
Fahren mit zugelassenen Motorrädern speziell am Wochenende und Feiertagen erbringt einen hohen Anteil an Bruttowertschöpfung UND ist ein Hobby für sehr viele Menschen in Deutschland (etwa 4 Millionen Motorräder in Deutschland). Daneben werden sehr viele Fahrten zum Arbeitsplatz mit Motorrad durchgeführt.
Weitere Einschränkungen und lokale Verbote aufgrund vorgeblicher Lärmbelästigungen gefährden Teile der deutschen Wertschöpfung und nimmt den motorradfahrenden Menschen Lebensfreude.
Auch wäre es nicht verfassungsmäßig, solange keine gleichlautenden Vorschriften für gleich laute PKW oder LKW erlassen werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.118 (2.097 in Deutschland)