Tierschutz

Keine Hobby-Jagd in Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

8.492 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.492 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

01.02.2015, 13:41

Orthographische Korrekturen und kleinere Formulierungsänderungen wurden vorgenommen.
Neue Begründung: Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf auf, entsprechend der Wahlversprechen zum Thema Jagd die anstehende Jagdverordnung nicht nach ideologischen Aspekten, sondern allein nach Erkenntnissen aus der Wildtierforschung jagdunabhängiger Wissenschaftler und Institutionen auszurichten.

Insbesondere fordern wir keine generellen Jagdzeiten für folgende Tierarten einzuräumen:
8. Dachs
9. Fuchs
10. Hermelin
11. Marderhund
12. Mink
13. Nutria
14. Steinmarder
15. Waschbär
17. Baummarder
18. Feldhase
19. Iltis
20. Blässhuhn
21. Elster
22. Höckerschwan
23. Kanadagans
24. Nilgans
25. Rabenkrähe
26. Reiherente
27. Ringeltaube
28. Stockente
29. Türkentaube
30. Fasan
31. Graugans
32. Pfeifente
33. Schnatterente
34. Waldschnepfe

Weder aus ökologischen noch aus seuchenrelevanten Gründen ist es erforderlich eine der oben genannten Arten landesweit zu bejagen. Beutegreifer (Fuchs, Marder, Waschbär, Iltis etc.) haben zudem wichtige Funktionen in der Natur. Insbesondere der Fuchs, der sich von Aas ernährt, kranke und schwache Beutetiere greift und jährlich mehrere tausend Mäuse frisst, sei hier erwähnt.

Waldschnepfe und Feldhase sind in Baden-Württemberg ganz oder lokal im Bestand gefährdet. Volkswirtschaftlich relevante Schäden gehen von keiner der oben genannten Tierarten aus. Es gibt keine wissenschaftlich haltbaren Belege dafür, dass die Jagd auf diese Tierarten zu einer Reduzierung von möglichen Schäden in der Gesamtheit beiträgt. Eine flächendeckende Bejagung der genannten Arten ist auch aus ökologischen Gründen nicht nachvollziehbar.
Ferner fordern wir die Fallenjagd restriktiv einzuschränken und insbesondere eine genehmigungsfreie Fallenjagd auf Jungfüchse Jungfüchse, aber auch auf andere Beutegreifer nicht zuzulassen.

Wir fordern das Land Baden-Württemberg des Weiteren auf, die Jagd auf alle Schalenwildarten (Wildschweine, Rehe, Damwild etc.) auf die Monate Oktober, November und Dezember zu beschränken.


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