Verkehr

Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesregierung, Bundesrat, Verkehrsministerium / Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

205.165 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

205.165 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 06.04.2021
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten


23.06.2020, 08:15

openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.

Bisher haben 8 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/keine-fahrverbote-fuer-motorraeder-an-sonn-und-feiertagen-2




09.06.2020, 15:05

Rechtschreibfehler beseitigt, Info Text erweitert


Neue Begründung: Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer mit Füßen getreten.
Eine Begrenzung ist in meinen Augen nur eine Hinhaltetaktik, um es dann schnell in ein generelles Fahrverbot zu ändern.
Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer. Es werden damit alle Motorradfahrer für die Verstöße von wenigen bestraft. Das kann und darf so nicht sein! Eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht mehr gegeben.
Was ist mit den teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum Teil legal getunten Mofas und Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren?
fahren, sollte es dann nicht für alle gelten?
Es darf keine Einschränkung von nur einer verkehrs teilnehmenden Gruppe geben.
Hier werden systematisch Arbeitsplätze zu Grunde gerichtet, die im Zusammenhang mit Motorradfahren hängen, sei es im Verkauf, Reparatur. Zubehörhandel oder Fahrschulen, während die Autoindustrie mit hohen Zuwendungen vom Staat gesponsort gesponsert werden soll.
Viele Gaststätten, Imbissbuden, Werkstätten, Hotels, Campingplätze usw. wären von diesem Verbot betroffen, denn Motorradfahrer sind inzwischen eine zahlungskräftige Kundschaft.
Durch dieses Verbot würden viele das Motorradfahren für sich einstellen müssen, dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Aufträge erhalten, weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen, wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden. was wiederum im Umkehrschluss zu Arbeitslosigkeit in allen Bereichen führen würde, die in Verbindung mit Motorrädern stehen.
Weiterhin wird nicht berücksichtigt, dass es nicht unwesentlich viele Personen gibt, die als Hauptbeförderungsmittel nur ein Motorrad besitzen.
Wenn am Bike alles technisch und STZVO StVZO konform ist, die Versicherung und Kraftfahrzeugsteuern bezahlt sind, sollte es dem Fahrer freistehen, fahren zu dürfen, wann und wo er möchte.
Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land, die nur an Sonn- & Feiertagen dazukommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag, der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist, zu entfliehen.
Es ist unbestreitbar, dass die Lärmbelastung in unserer Umwelt sehr hoch ist: hier ein Laubbläser - da ein Rasentrimmer, Bahnlinien, die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden, Flugschneisen, Autobahnen etc.
Auch verurteile ich die Motorradfahrer, die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch unnötiges Frequentieren von besonders attraktiven Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit und hohen Drehzahlen, den Ärger von Anliegern auf sich ziehen.
Durch diese wenigen wird das Problem auf alle Motorradfahrer projiziert.
Darum appelliere ich hiermit an euch alle: Fahrt in Ortschaften umsichtig und lärmgemindert!
Zitat eines Users für die Pro Seite: "Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen. ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist.
Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Zitate User#
1. Ist das Motorrad wie alle andern anderen Fahrzeug ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Da Motorradfahren ein Hobby ist das hauptsächlich an Wochenenden ausgeführt wird.
2. Wenn an Wochenenden nicht mehr gefahren werden darf, dann werden viele das Hobby an den Nagel hängen oder erst gar nicht damit anfangen.
Ergo: Es fallen Arbeitsplätze wie Zweiradmechaniker, Verkäufer, von Zubehör Herstellern und von Bekleidungsherstellern weg.
3. Ausflugsgaststätten, Pensionen, Hotels und Campingplätzen fallen Gäste weg.
4. Motorradtreffen aller Art die an Wochenenden stattfinden und an denen auch viele Leute, Firmen usw. Geld verdienen kann man sich dann sparen.
Ihr wollt noch mehr tun als nur mit eurer Unterschrift dann kommt zu einer unserer Deutschlandweit geplanten angemeldeten Kundgebung.
Die Termine zu den Kundgebungen sind derzeit leider nur auf Facebook verfügbar.
Die Inhalte der Facebookgruppe sind zum Teil für alle lesbar auch wenn man kein Facebook Konto besitzt.
www.facebook.com/groups/573589926872077/
An dieser Stelle möchten wir uns noch bei allen Helfern und Helferinnen bedanken.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 167.070 (164.636 in Deutschland)


09.06.2020, 08:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag eine persönliche Stellungnahme angefordert.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/keine-fahrverbote-fuer-motorraeder-an-sonn-und-feiertagen-2


Warum fragen wir den Fachausschuss?

Jedem Mitglied des Fachausschusses soll hiermit die Möglichkeit gegeben werden, sich direkt an Bürger und Bürgerinnen zu wenden bezüglich eines Themas, für welches er politisch in der Verantwortung steht und welches eine relevante Anzahl an Bürgern bewegt.

Öffentliche Stellungnahmen des Fachausschusses ergänzen das geordnete, schriftliche Verfahren des Petitionsausschusses des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.



07.06.2020, 19:14

Begründung erweitert um Facebook Hinweise


Neue Begründung: Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer mit Füßen getreten.
Eine Begrenzung ist in meinen Augen nur eine Hinhaltetaktik, um es dann schnell in ein generelles Fahrverbot zu ändern.
Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer. Es werden damit alle Motorradfahrer für die Verstöße von wenigen bestraft. Das kann und darf so nicht sein! Eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht mehr gegeben.
Was ist mit den teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum Teil legal getunten Mofas und Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren?
Es darf keine Einschränkung von nur einer verkehrs teilnehmenden Gruppe geben.
Hier werden systematisch Arbeitsplätze zu Grunde gerichtet, die im Zusammenhang mit Motorradfahren hängen, sei es im Verkauf, Reparatur. Zubehörhandel oder Fahrschulen, während die Autoindustrie mit hohen Zuwendungen vom Staat gesponsort werden soll.
Viele Gaststätten, Imbissbuden, Werkstätten, Hotels, Campingplätze usw. wären von diesem Verbot betroffen, denn Motorradfahrer sind inzwischen eine zahlungskräftige Kundschaft.
Durch dieses Verbot würden viele das Motorradfahren für sich einstellen müssen, dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Aufträge erhalten, weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen, wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden. was wiederum im Umkehrschluss zu Arbeitslosigkeit in allen Bereichen führen würde, die in Verbindung mit Motorrädern stehen.
Weiterhin wird nicht berücksichtigt, dass es nicht unwesentlich viele Personen gibt, die als Hauptbeförderungsmittel nur ein Motorrad besitzen.
Wenn am Bike alles technisch und STZVO konform ist, die Versicherung und Kraftfahrzeugsteuern bezahlt sind, sollte es dem Fahrer freistehen, fahren zu dürfen, wann und wo er möchte.
Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land, die nur an Sonn- & Feiertagen dazukommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag, der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist, zu entfliehen.
Es ist unbestreitbar, dass die Lärmbelastung in unserer Umwelt sehr hoch ist: hier ein Laubbläser - da ein Rasentrimmer, Bahnlinien, die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden, Flugschneisen, Autobahnen etc.
Auch verurteile ich die Motorradfahrer, die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch unnötiges Frequentieren von besonders attraktiven Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit und hohen Drehzahlen, den Ärger von Anliegern auf sich ziehen.
Durch diese wenigen wird das Problem auf alle Motorradfahrer projiziert.
Darum appelliere ich hiermit an euch alle: Fahrt in Ortschaften umsichtig und lärmgemindert!
Zitat eines Users für die Pro Seite: "Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen. ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist.
Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Zitate User#
1. Ist das Motorrad wie alle andern Fahrzeug ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Da Motorradfahren ein Hobby ist das hauptsächlich an Wochenenden ausgeführt wird.
2. Wenn an Wochenenden nicht mehr gefahren werden darf, dann werden viele das Hobby an den Nagel hängen oder erst gar nicht damit anfangen.
Ergo: Es fallen Arbeitsplätze wie Zweiradmechaniker, Verkäufer, von Zubehör Herstellern und von Bekleidungsherstellern weg.
3. Ausflugsgaststätten, Pensionen, Hotels und Campingplätzen fallen Gäste weg.
4. Motorradtreffen aller Art die an Wochenenden stattfinden und an denen auch viele Leute, Firmen usw. Geld verdienen kann man sich dann sparen.
Ihr wollt noch mehr tun als nur mit eurer Unterschrift dann kommt zu einer unserer Deutschlandweit geplanten Kundgebung.
Die Inhalte der Facebookgruppe sind für alle lesbar auch wenn man kein Facebook Konto besitzt.
www.facebook.com/groups/573589926872077/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 156.570 (154.252 in Deutschland)


05.06.2020, 17:47

Begründung erweitert und jetzt muss ich hier 40 Zeichen eintragen


Neue Begründung: Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer mit Füßen getreten.
Eine Begrenzung ist in meinen Augen nur eine Hinhaltetaktik, um es dann schnell in ein generelles Fahrverbot zu ändern.
Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer. Es werden damit alle Motorradfahrer für die Verstöße von wenigen bestraft. Das kann und darf so nicht sein! Eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht mehr gegeben.
Was ist mit den teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum Teil legal getunten Mofas und Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren?
Es darf keine Einschränkung von nur einer verkehrs teilnehmenden Gruppe geben.
Hier werden systematisch Arbeitsplätze zu Grunde gerichtet, die im Zusammenhang mit Motorradfahren hängen, sei es im Verkauf, Reparatur. Zubehörhandel oder Fahrschulen, während die Autoindustrie mit hohen Zuwendungen vom Staat gesponsort werden soll.
Viele Gaststätten, Imbissbuden, Werkstätten, Hotels, Campingplätze usw. wären von diesem Verbot betroffen, denn Motorradfahrer sind inzwischen eine zahlungskräftige Kundschaft.
Durch dieses Verbot würden viele das Motorradfahren für sich einstellen müssen, dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Aufträge erhalten, weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen, wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden. was wiederum im Umkehrschluss zu Arbeitslosigkeit in allen Bereichen führen würde, die in Verbindung mit Motorrädern stehen.
Weiterhin wird nicht berücksichtigt, dass es nicht unwesentlich viele Personen gibt, die als Hauptbeförderungsmittel nur ein Motorrad besitzen.
Wenn am Bike alles technisch und STZVO konform ist, die Versicherung und Kraftfahrzeugsteuern bezahlt sind, sollte es dem Fahrer freistehen, fahren zu dürfen, wann und wo er möchte.
Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land, die nur an Sonn- & Feiertagen dazukommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag, der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist, zu entfliehen.
Es ist unbestreitbar, dass die Lärmbelastung in unserer Umwelt sehr hoch ist: hier ein Laubbläser - da ein Rasentrimmer, Bahnlinien, die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden, Flugschneisen, Autobahnen etc.
Auch verurteile ich die Motorradfahrer, die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch unnötiges Frequentieren von besonders attraktiven Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit und hohen Drehzahlen, den Ärger von Anliegern auf sich ziehen.
Durch diese wenigen wird das Problem auf alle Motorradfahrer projiziert.
Darum appelliere ich hiermit an euch alle: Fahrt in Ortschaften umsichtig und lärmgemindert!
Zitat eines Users für die Pro Seite: "Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen. ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist.
Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Zitate User#
1. Ist das Motorrad wie alle andern Fahrzeug ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Da Motorradfahren ein Hobby ist das hauptsächlich an Wochenenden ausgeführt wird.
2. Wenn an Wochenenden nicht mehr gefahren werden darf, dann werden viele das Hobby an den Nagel hängen oder erst gar nicht damit anfangen.
Ergo: Es fallen Arbeitsplätze wie Zweiradmechaniker, Verkäufer, von Zubehör Herstellern und von Bekleidungsherstellern weg.
3. Ausflugsgaststätten, Pensionen, Hotels und Campingplätzen fallen Gäste weg.
4. Motorradtreffen aller Art die an Wochenenden stattfinden und an denen auch viele Leute, Firmen usw. Geld verdienen kann man sich dann sparen.
Mit freundlicher Unterstützung durch Regina M.
Ihr wollt noch mehr tun als nur mit eurer Unterschrift dann kommt zu einer unserer Deutschlandweit geplanten Kundgebung.
www.facebook.com/groups/573589926872077/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 151.121 (148.927 in Deutschland)



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