19.05.2020, 12:21
Formatierung, Rechtschreib- und Grammatikfehler korrigiert
Bergründung erweitert überarbeitet
Neue Begründung: Wir Motorradfahrer wollen kein Sonn- und Feiertags Fahrverbot.
Der Bundesrat hat für sich beschlossen das Motorräder künftig weniger Lärm verursachen sollen.
Zum einen will die Länderkammer nach einem Beschluss sich dafür einsetzen die Zulässige Lautstärke
bei Neufahrzeugen auf Maximal 80dB/A zu begrenzen.
Das entspreche einem Vorbeifahrenden LKW oder ein Topmoderner Rasenmäher.
Im weiteren wollen die Länder der Polizei bei gravierenden "Lärmüberschreitungen" die
Möglichkeit der sofortigen Sicherstellung geben.
Auch soll das sogenannte Auspuff-tuning härter bestraft werden.
In diesem Zusammenhang wollen die Länder es ermöglichen Fahrverbote an
Sonn- und Feiertagen auszusprechen.
Begründung
Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt.
Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer, es werden damit alle Motorradfahrer bestraft was so nicht sein kann und darf, eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht gegeben.
Was ist mit den Teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum teil Legal getunten Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren?
Es darf keine Einschränkung von nur einer Verkehrsteilnehmergruppe geben.
Was ist mit den Arbeitsplätzen die am Zweirad fahren hängen, wie viele Gaststuben, Imbissläden, Werkstätten usw. wären von einem Verbot betroffen.
Durch dieses Verbot würden viele das Motorrad fahren für sich einstellen dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Auftrage erhalten weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden was dann im Umkehrschluss wieder zu Arbeitslosigkeit, in allen Bereichen die in Verbindung mit Motorrädern steht, führt.
Im weiteren was ist mit den Personen die nur Ein Motorrad besitzen als Hauptbeförderungsmittel?
Wenn soweit am Bike alles technisch und STVO Konform ist soll jeder fahren dürfen wann er möchte.
Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land die nur an Sonn- & Feiertagen dazu
kommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist zu entfliehen.
Ich muss aber auch zugestehen das unsere Welt zu laut ist, hier ein Laubbläser da ein Rasentrimmer, Bahnlinien die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden.
Auch verurteile ich die Motorradfahrer die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch diese wenigen haben wir alle das Problem.
Drum appelliere ich hiermit an euch alle Fahrt in Ortschaften so gut es geht Lärmgemindert!
Zitat eines Users für die Pro Seite:
Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist.
Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Ausführung zur Begründung wird noch weiter ausgearbeitet.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15.535 (15.343 in Deutschland)