Verkehr

Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesregierung, Bundesrat, Verkehrsministerium / Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

205.165 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

205.165 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 06.04.2021
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

19.05.2020, 17:14

Formatierung, Rechtschreib- und Grammatikfehler korrigiert
Bergründung erweitert überarbeitet


Neuer Petitionstext: Wir Motorradfahrer wollen kein keine begrenzten oder generellen Sonn- und Feiertags Fahrverbot.
Feiertagsfahrverbote.
Der Bundesrat kam am 15.05.2020 in der Sitzung 989 zusammen, in dieser Sitzung wurde unter anderem im Tagespunkt 10 eine Entschließung einen Beschluss erörtert die welcher als Forderung an die Bundesregierung gerichtet ist.
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-node.html;jsessionid=6D540169138BB717E577B44CFF05DA58.2_cid391?cms_topNr=10#top-10
Dies ist ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Unterzeichner Armin Laschet
Zum einen will die Länderkammer nach einem Beschluss sich dafür einsetzen die Zulässige Lautstärke
bei Neufahrzeugen auf Maximal 80dB/A zu begrenzen begrenzen, in allen Betriebszuständen.
Das entspreche einem Vorbeifahrenden LKW oder ein Topmoderner Rasenmäher.
In einem weiteren Vorschlag des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden Württenberg
Württemberg
sollen die Länder der Polizei bei gravierenden "Lärmüberschreitungen" die Möglichkeit der sofortigen Sicherstellung geben.
Auch soll das sogenannte Auspuff-tuning härter bestraft werden.
In diesem Zusammenhang wollen die Länder es ermöglichen begrenzte Fahrverbote an
Sonn- und Feiertagen auszusprechen.
vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/200213_Forderungskatalog_Initiative_Motorradl%C3%A4rm_01.pdf


Neue Begründung: Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt.
eine Begrenzung ist in meinen Augen nur eine Hinhaltetaktik um es dann schnell in ein generelles Fahrverbot zu ändern.
Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer, es werden damit alle Motorradfahrer bestraft was so nicht sein kann und darf, eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht gegeben.
Was ist mit den Teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum teil Legal getunten Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren?
Es darf keine Einschränkung von nur einer Verkehrsteilnehmergruppe Verkehrsteilnehmer Gruppe geben.
Was ist mit den Arbeitsplätzen die am Zweirad fahren hängen, wie viele Gaststuben, Imbissläden, Gaststätten, Imbissbuden, Werkstätten usw. wären von einem Verbot betroffen.
Durch dieses Verbot würden viele das Motorrad fahren Motorradfahren für sich einstellen dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Auftrage Aufträge erhalten weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden was dann im Umkehrschluss wieder zu Arbeitslosigkeit, in allen Bereichen die in Verbindung mit Motorrädern steht, führt.
Im weiteren was ist mit den Personen die nur Ein ein Motorrad besitzen als Hauptbeförderungsmittel?
Haupt Beförderungsmittel?
Wenn soweit am Bike alles technisch und STVO Konform ist soll jeder fahren dürfen wann er möchte.
Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land die nur an Sonn- & Feiertagen dazu
kommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist zu entfliehen.
Ich muss aber auch zugestehen das dass unsere Welt zu laut ist, hier ein Laubbläser da ein Rasentrimmer, Bahnlinien die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden.
Auch verurteile ich die Motorradfahrer die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch diese wenigen haben wir alle das Problem.
Drum Darum appelliere ich hiermit an euch alle Fahrt in Ortschaften so gut es geht Lärmgemindert!
Zitat eines Users für die Pro Seite:
Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist.
Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Ausführung zur Begründung wird noch weiter ausgearbeitet.
Zitate User#
1. Ist das Motorrad wie alle andern Fahrzeug ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Da Motorradfahren ein Hobby ist das hauptsächlich an Wochenenden ausgeführt wird.
2. Wenn an Wochenenden nicht mehr gefahren werden darf, dann werden viele das Hobby an den Nagel hängen oder erst gar nicht damit anfangen.
Ergo: Es fallen Arbeitsplätze wie Zweiradmechaniker, Verkäufer, von Zubehör Herstellern und von Kleidungs Herstellern Bekleidungsherstellern weg.
3. Ausflugsgaststätten, Pensionen, Hotels und Campingplätzen fallen Gäste weg.
4. Motorradtreffen aller Art die an Wochenenden stattfinden und an denen auch viele Leute, Firmen usw. Geld verdienen kann man sich dann sparen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 25.063 (24.754 in Deutschland)


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