20.11.2020, 13:20
Ein Petitionsbild wurde zur besseren Veranschaulichung der Petitionsforderung ergänzt.
Neue Begründung: 1. **Die Berechnung des Essensgeldes enthält Personalkosten, welche lt. Aussage der Sozialbehörde des Landes Schleswig-Holstein, auf eine Anfrage der Landes Eltern Vertretung, nicht mit einbezogen werden dürfen.**
2. Laut geltendem Kita-Gesetz, dürfen nur die tatsächlich anfallenden, angemessenen Kosten für die Zubereitung und Herstellung den Eltern in Rechnung gestellt werden (Kommentar zum Kita-G 6. Aufl. 2017). Dies war im alten Gesetz vorgesehen und wurde in der aktuellen Version gar nicht geändert. **Die Berechnung der Gemeinde erfolgte jedoch auf Grundlage der gesamten, für die Gemeinde anfallenden Kosten. Jedoch unterscheiden sich die Kosten in den einzelnen Einrichtungen.**
3. Der Sozialausschuss und der
Bürgermeister Bürgermeister stützen sich auf ein Votum des
Kita-Beirates, Kita-Beirates, in dem auch anteilig Eltern vertreten sind, bei dem
es es keine Gegenstimme gab und darauf, dass es andere Gemeinden in
Zukunft Zukunft auch so verfahren wollen.
Jedoch wurde den Elternvertretern/innen keine Gelegenheit gegeben, die Sachlage richtig zu prüfen oder mit den Eltern in der Kita Rücksprache zu halten. Durch
den Umstand, dass die neue Satzung vom Sozialausschuss im Oktober
schon („unter Vorbehalt“ der Zustimmung des Kita-Beirats)
beschlossen wurde, war es eigentlich für die Gemeindeseite klar,
dass dort einer bereits beschlossenen Satzung nur noch "pro forma"
zugestimmt wird.
**Denn der Sozialausschuss hat bereits am 26.10.20 die die**
Satzung beschlossen, wobei die Sitzung des Beirates erst am 04.11.20
tagte.** tagte.
**Dies Widerspricht eklatant dem Grundsatz der Mitwirkung**
**§18 Abs. 3 Kita-G**
**"****Die \*\*"\*\***Die Stellungnahme des Beirates ist dem Träger der Kindertageseinrichtung vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen."**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38 (31 in Großhansdorf)