06.10.2020, 15:33
Die Gemeinde lässt offenbar durch Mitarbeiter ausgehangene Flugblätter entfernen. Das ist in soweit seltsam, als dass es sich dort, wie sie hängen, um Privatgrund handelt und die Eigentümer oder Pächter zumeist bescheid wissen (auch dass die nach der Aktion von mir eingesammelt und vernichtet werden).
Zudem hängen die Blätter außerhalb des Ortes und damit greift auch die Plakatier Verordnung nicht.
man muss also unterstellen, dass die Gemeinde alles daran setzt, den Betroffenen keine Stimme zu geben bzw uninformiert zu lassen.