Bürgerrechte

Keine Covid-19 Impfpflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverfassungsgericht

8.048 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8.048 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.10.2020, 07:35

Änderungen der Begrifflichkeiten.
Neue Quellen eingefügt.
Aktuelle zahlen der positiven Tests hinzugefügt.


Neuer Petitionstext: Wir wollen keine Impfpflicht!
Wir wollen keine Maßnahmen bei nicht Impfung gegen Covid-19!
Wir wollen keinen Immunitätsnachweis!
Keine weiteren Änderungen des Infektionsschutzgesetzes 01.04.2021!
Freiwillig Impfen ohne Konsequenzen ist akzeptabel. Impfen per Gesetz ist inakzeptabel. Kein Imunitätsnachweis = keine Grundrechte und könnte anhaltende Einschränkungen.
Einschränkungen bedeuten.
Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet.
Besonders weise ich auf die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) hin: § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, verliert seine Grundrechte. kann wird weiterhin Maßnahmen einhalten müssen. Dad Das ist die ultimative Impfpflicht. Diese wollen wir nicht.


Neue Begründung: Dieser potenzielle Impfstoff ist nicht sicher!
ausreichend erprobt!
www.n-tv.de/panorama/Mann-stirbt-bei-Test-von-Corona-Impfstoff-article22115880.html
Epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht vorhanden.
akzeptabel.
Wenn etwa zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung während der jährlichen Grippezeit erkranken, handelt es sich um eine Epidemie.Deswegen Epidemie.
26.10.2020 laut RKI 116266 positive das sind 0,14% der Bevölkerung.
Deswegen
kann bei Covid-19 keine rede von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sein.
Positive PCR-TESTS sind zudem keine Erkrankung!
pressecop24.com/aerzteverbaende-kritisieren-corona-kurs-der-bundesregierung/
www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-diskussion-ueber-studie-der-weltgesundheitsorganisation-wie-toedlich-ist-covid-19-wirklich-a-9d05b174-87fd-44e4-a1a3-da9760fad1d5?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ
Regierungsentwurf 2020
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf
Geplante Änderungen 2021
www.buzer.de/gesetz/2148/l.htm

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 988 (957 in Deutschland)


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