Gesundheit

keine Corona-Selbsttests an weiterführenden Schulen bei alleiniger Verantwortung der Lehrkräfte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die NRW-Bildungsministerin Frau Yvonne Gebauer

314 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

314 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.03.2021, 15:41

Hinzufügung zweier zusätzlicher Argumente durch Verweis auf das Beispiel zweier Remscheider Gymnasien


Neuer Petitionstext:

Die "Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e. V." wendet sich gegen die Durchführung von Corona-Selbsttests an weiterführenden Schulen bei alleiniger Verantwortung des Lehrpersonals.

Wir sind nicht generell gegen die Durchführung von Selbsttests von Schülerinnen und Schülern – aber nicht unter den Bedingungen, die das Bildungsministerium vorgibt:

www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/15032021-informationen-zum-einsatz-von-selbsttests

Das derzeitige Verfahren ist dahingehendist dahingehend zu ändern, dass die Tests lediglich in den Schulen verteilt werden undwerden und dann unter Anleitung der Elternder Eltern oder durch die Eltern stattfinden. Falls in den Schulen medizinisches Personal die Tests durchführen bzw. beaufsichtigen kann, soll dies geschehen.



Neue Begründung:

Ungewöhnliche Zeiten erfordern vielleicht auch ungewöhnliche Vorgehensweisen. Und natürlich sind möglichst viele Testungen aus unserer Sicht wünschenswert.

Aber mit der Anordnung aus dem Bildungsministerium wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Lehrkräften verletzt. Es gibt keine angemessene Schutzausrüstung für mehrheitlich ungeimpfte Lehrkräfte, die die Selbsttests von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5-12 anleiten, überwachen und auswerten sollen - bis hin zur Entsorgung der Tests.

Dabei müssen Masken abgenommen werdenwerden, was bei positiven Testergebnissen Quarantänepflicht für die Anwesenden bedeuten kann, und die Einhaltung des Mindestabstands zwischen Lehrperson und zu testender Person wird erschwert.

Dass die Testung während der kostbaren Zeit des raren Präsenzunterrichts stattfindet, ist ebenfalls problematisch.

Ebenso die Tatsache, dass Lehrkräfte das Gelingen von Testungen garantieren sollen, die selbst medizinisches Fachpersonal nach eigenem Bekunden mehrfach geübt haben muss, um sich darin sicher zu fühlen.

Wer haftet, wenn Schülerinnen und Schüler sich oder einander beim Testen verletzen?

Und nicht zuletztZudem wäre es für die Schülerinnen und Schüler sicherlich angenehmer, ein positives Ergebnis bei sich zu Hause oder in einer Vier-Augen-Situation mit einer medizinischen Fachkraft zu erfahren als vor der halben Klasse.

Zwei Gymnasien in Remscheid haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass die Schülerinnen und Schüler sich zu Hause testen dürfen. Auf diese Weise stellt man eine mögliche Infektion schon zu Hause fest statt erst in der Schule. Zudem erhöht dieses Vorgehen die Akzeptanz der Tests; viele ursprüngliche Widersprüche wurden so zurückgezogen, womit sich die Anzahl der Testungen erhöht - was wir begrüßen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 255 (238 in Nordrhein-Westfalen)


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