Starke Lärmbelastung für die Kinder in der KITA!?
*Bäume fällen!?
*Unnötig Flächen versiegeln!?
*10 Parzellen im Kleingartenverein platt machen!?
*8 Jahre Schwerlastverkehr an einem Wohngebiet mit verkehrsberuhigter Zone und 50 wohnhaften Kindern vorbeiführen!?
*Ungeprüfte zusätzliche Verkehrsflüsse (neues Verkehrsgutachten?) in den Ort Holtensen hinein?
Ist das etwa das „Klein-Klein", von dem DIE GRÜNEN hier sprechen und macht dies keine weiteren Diskussionen und Beratungen nötig? Werden die Belange der Bürger*innen zugunsten eines ehrgeizigen Wohnprojekts zur Nebensache? Das sog. „Hickhack“ um die Wegführung ist nur entstanden, weil vorher nicht sauber geplant wurde.
Es gibt immer andere WEGE und Lösungen!
openpetition.de/!biiah
Eure engagierte Beteiligung durch Unterschriften und positive Kommentare ist ein beeindruckendes Zeichen für die demokratische Teilhabe in unserer Gemeinschaft. Herzlichen Dank!
In einem Klima konstruktiver Zusammenarbeit und respektvoller Diskussion streben wir gemeinsam mit unserem Ortsrat und den politischen Entscheidungsträgern an, Lösungen zu erarbeiten, die den verschiedenen Interessen gerecht werden.
Wir laden euch herzlich dazu ein, aktiv an diesem Prozess teilzunehmen, um Ideen auszutauschen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen. Künftige Aktionen werden koordiniert ablaufen, um unsere Ziele effektiver zu erreichen.
Eure Unterstützung ist ein wichtiger Beitrag für unser Gemeinwesen. BIIAH
Hat OB Frau Broistedt aus #Göttingen Ministerin für Wohnen und Bauen Frau @klara_geywitz in München auf der Real Expo auch erzählt, dass für das #Europaquartier der benachbarte dörfliche Ortsteil #Holtensen den Durchgangs- und 8jährigen Bauverkehr vorbei an KITA und Spielstraße erdulden soll? Sieht so ein geglücktes Verkehrskonzept aus? 2019 und 2021 kommt die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis, das keine zweite Zufahrt benötigt wird. Nun kurz vor dem geplanten Baubeginn auf den letzten Drücker doch? Welche neuen Erkenntnisse hat die Stadt dazugewonnen?
Zitat aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 21.04.2021:
„Unter Berücksichtigung des bisherigen Planungstandes sowie der bereits vorliegenden Grobbewertung der Erschließungsalternativen stellt der Verzicht auf eine zweite Zufahrt in Bezug auf Belange wie Erforderlichkeit, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung von Eingriffen in den Naturhaushalt und Vermeidung unwirtschaftlicher Aufwendungen für Straßen aus Sicht der Verwaltung weiterhin die richtige Abwägungsentscheidung dar.“