27.11.2017, 20:02
Termin eingefügt: 29.11. um 18 Uhr am Alten Friedhof und 19 Uhr im Gemeindesaal des Rathauses Altrip.
Neue Begründung: Gemäß § 34 BauGB muss sich die Bebauungsweise „ …in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ All dies ist durch die geplante Bebauung nicht gegeben, denn es ist sonst
1. ein reines Wohngebiet mit nur bis zu zwei-geschossigen Einfamilienhäusern.
2. Ein Schulweg für Grundschulkinder, die durch den Verkehr eines Ärztehauses nicht mehr sicher in die 200 Meter entfernte Grundschule gelangen, der gegenüber auch ein Kindergarten liegt. Auch Kindergartenkinder gehen täglich durch diesen „Alten Friedhof“
3. 1/3 der Fläche des seit 1911 bestehenden Naturraumes würde durch die Bebauung abgeholzt werden müssen. Darunter sehr alte Eichen und Platanen.
4. Die schmalen Zubringer-Straßen sind für das erhöhte Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt.
5. Eine Tiefgarage beeinträchtigt das Grundwasser in dem ohnehin Hochwasser-gefährdeten Gebiet.
6. Nach unserem Kenntnisstand, ist noch nicht geprüft worden, ob es sich bei den zu fällenden Bäumen um Naturdenkmäler handelt, die unter Naturschutz stehen.
7. Es gibt beste Alternativen direkt im Ort, die dringend einer neuen Bebauung bedürften. Das ehemalige HL-Gelände z. B. wurde nach ungestützten Quellen unlängst an die Firma Ostermayer verkauft. Was spricht dagegen - sowohl aus wirtschaftlicher als auch gemeindepolitischer Sicht, hier dieses neue "Ärztehaus" zu errichten?
Die öffentliche Sitzung findet Mittwoch, den 29. November um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Altrip statt. Kommen Sie schon um 18 Uhr zum Alten Friedhof. Wir gehen gerne gemeinsam mit Ihnen zum Rathaus.