Region: Bayern
Erfolg
Wissenschaft

Kein verpfl. Lehrdeputat für drittmittelfinanzierte wiss. Mitarbeiter und Promovierende an der HSWT!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hochschulleitung der HSWT

68 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

68 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

31.07.2014, 10:52

Die Hochschulleitung wird die Regelung zum Lehrdeputat für drittmittelbeschäftigte wiss. MA dahingend überarbeiten, dass kein verpflichtendes Lehrdeputat die Regel sein wird.


14.07.2014, 10:53

...
Neuer Titel: Kein verpflichtendes verpfl. Lehrdeputat für drittmittelfinanzierte wiss. Mitarbeiter und Promovierende an der HSWT! Neue Begründung: Folgende Gründe sprechen gegen diese Neuregelung:
- Verlängerung von Promotionszeiten bei zumeist reduzierter Bezahlung
- Qualität der Lehre (fehlende didaktische Ausbildung) Ausbildung der Promovierenden)
- Es besteht kein didaktisches Lehrangebot an der HSWT für wiss. Mitarbeiter
- Zeitliche Mehrbelastung durch die Lehre zu Lasten des Forschungsprojektes
- Beschränkung der Forschungskapazität
- Drittmittelgeber erwarten, dass Arbeitszeit für Forschungstätigkeit eingesetzt wird
- Attraktivität einer drittmittelfinanzierten Promotion an der HSWT sinkt deutlich
- Qualifizierte Bewerber für wissenschaftliche Forschungsprojekte wählen vermehrt andere Hochschule ohne Lehrverpflichtung

Auch wenn Ausnahmen mit einer Reduzierung des Lehrdeputats vorgesehen sind, bedeutet dies nicht, dass diese automatisch im Regelfall genehmigt werden, vom verwaltungstechnischen und formaljuristischem formaljuristischen Aufwand einmal gänzlich abgesehen.

Die Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) des Freistaates Bayern enthält bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften keine ausdrücklichen Festlegungen zu den von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu übernehmenden Lehrveranstaltungsstunden.

Daher besteht auch an der HSWT keine Notwendigkeit, diese Regelung so zu treffen, wie geschehen! geschehen. Neuer Sammlungszeitraum: 4 Wochen


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