26.05.2024, 17:10
Liebe Unterstützende,
am 24.2.2024 hatten wir Sie / Euch informiert, dass unsere Bürgerinitiative ein formales Bürgerbegehren nach § 20 Kommunalverfassung MV gestartet hatte. Gern möchten wir zum aktuellen Stand des Bürgerbegehrens informieren.
Gegenstand des Bürgerbegehrens ist die Frage, wer die Kosten von 100 Mio EUR tragen soll, die für eine Ansiedlung von Center Parcs & Co notwendig sind. Diese Kosten tragen nach aktuellem Stand allein die Bürger von Ribnitz-Damgarten, Fischland / Darß und alle Steuerzahler. Die sog. Investoren um Center Parc & Pangea haben dagegen ausgeschlossen, sich maßgeblich an diesen Kosten zu beteiligen. Wir möchten mit unserem Bürgerbegehren erreichen, dass die sog. Investoren einen Großteil der Ansiedlungskosten selbst bezahlen. Das ist auch eine Forderung vom Bund der Steuerzahler.
1. Ausreichende Anzahl von Unterschriften wurde gesammelt
Innerhalb von 6 Wochen hat unsere Bürgerinitiative mit viel Zeit und Energie die notwendige Anzahl von Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren gesammelt. Insgesamt 1.875 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ribnitz-Damgarten wurden an die Stadtverwaltung übergeben.
2. Stadtvertretung lehnt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab
Wie nicht anders zu erwarten hat dann die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten in ihrer Sitzung vom 24.04.2023 unser Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die Stadtvertretung von Ribnitz-Damgarten und der Landrat von Vorpommern-Rügen haben sich seit Jahren für das umstrittene Projekt ausgesprochen. Sie haben außerdem betont, dass – aus Ihrer Sicht – das Projekt zu scheitern droht, sollten sich die Investoren an den Kosten für die Entwicklung der Grundstücke beteiligen müssen. In gleicher Weise haben sich die sog. Investoren positioniert. Insofern handelte sich hierbei um eine politische Entscheidung für dessen Legitimation einige rechtliche Gründe seitens der Stadt Ribnitz-Damgarten angeführt wurden.
Selbst das Vorschieben rechtlicher Gründe vor diese politische Entscheidung hat nur teilweise funktioniert, weil die untere Rechtsaufsichtsbehörde in ihrer Stellungnahme ausführte, dass sie 4 der 5 von der Stadt Ribnitz-Damgarten angeführten Gründe für eine Unzulässigkeit der Bürgerbegehrens für falsch hält. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde ist sich letztlich selbst unsicher, ob eine Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wirklich vorliegt, weil sie eine klare Stellungnahme vermeidet und stattdessen schreibt:
„Unter Würdigung aller aufgeführten Aspekte kommt die untere Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Argumentation der Beschlussvorlage nicht in allen Punkten gefolgt werden kann. Dennoch kann in der Gesamtbetrachtung festgehalten werden, dass die Annahme der Unzulässigkeit des vorliegenden Bürgerbegehrens als gut vertretbar erscheint.“
3. Widerspruch und Klage gegen die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens
Selbstverständlich lassen wir uns diese Willkür nicht gefallen. Deshalb haben wir in der letzten Woche Widerspruch gegen die Entscheidung zur Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens erhoben und werden auch gerichtlich dagegen klagen.
Um die gerichtliche Auseinandersetzung finanzieren zu können, sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Als gemeinnütziger Verein können wir Spendenquittungen ausstellen.
Kontoinhaber: Kein Massentourismus auf Pütnitz // IBAN: DE79 150 50 500 0102 1149 19 // Sparkasse Vorpommern
Link zur Paypal-Spende: www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=HB9H7UZCYZTCW
Sollten Sie Fragen oder Hinweise haben können Sie sich gern an uns wenden unter: kontakt@kein-massentourismus-auf-puetnitz.de
Weitere Themen zum geplanten Massentourismus auf Pütnitz finden Sie unter www.kein-massentourismus-auf-puetnitz.de
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Schmidt