15.10.2019, 15:42
Dieser Satz führte zu Missverständnissen.
Neue Begründung: Nach dem Zwischenfall mit der Kobra in Herne soll ein Gesetz geschaffen werden, das die Haltung von besonders gefährlichen Tieren grundsätzlich verbieten soll.
Dies ist nicht sinnvoll, da es etliche Beispiele von privaten Liebhabern gibt, die in höchstem Maße verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen.
Eine Vielzahl von Ihnen ist erfolgreicher in der Zucht gefährdeter Arten, als mancher zoologischer Garten.
Von vielen Gifttieren geht eine enorme potentielle Gefahr aus, was aber nicht bedeutet, dass sie nicht selber gefährdet sein können. Ein Anliegen der Politik sollte es sein, durch ein neues Gefahrtiergesetz vernünftige Rahmenbedingungen für eine artgerechte und vor Allem sichere Haltung derartiger Tiere zu schaffen.
Hierzu wären zum Beispiel die Einführung eines Gefahrtierführerscheins und Vorschriften zu räumlichen Gegebenheiten, wie etwa speziellen Räumen mit Schleusen zielführend. Außerdem sollte es eine generelle Meldepflicht für Gefahrtiere geben.
Wer dies nicht einhalten kann, wäre dann nicht zur Haltung von Gefahrtieren berechtigt.
Diese Maßnahmen würden verhindern, dass grobe Fahrlässigkeiten, wie im Beispiel von Herne vermieden werden könnten und die Wahrscheinlichkeit einer hohen Dunkelziffer, illegal gehaltener Tiere herabgesetzt würde.
Es wäre einfacher möglich, die Bestände in NRW zu kontrollieren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 262 (144 in Nordrhein-Westfalen)