Region: Dreieich
Tierschutz

Kein genereller Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit in Dreieich

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dieter Zimmer

262 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

262 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.01.2016, 13:38

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Neue Begründung: Die vom Magistrat auf den Weg gebrachte Satzung sieht einen Leinenzwang für Hunde in der Brut- und Setzzeit von Anfang März bis Mitte Juni vor. Hunde dürfen dann nur mit einer Leine von max. 10m geführt werden - Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000€ geahndet werden.
Wir fragen uns: Wie soll ein Hund artgerecht gehalten werden, wenn dieser fast 4 Monate lang nicht frei herumlaufen, toben und seinen Bewegungsdrang ausleben darf? Natürlich müssen Jungtiere während der Brut- und Setzzeit geschützt werden, dies steht nicht zur Debatte. Aber pauschal auf allen Grünflächen für fast vier Monate einen Leinenzwang einzuführen ist unserer Meinung nach nicht die Lösung. Des Weiteren müssen wir uns dann auch fragen, was ist mit Bauern, welche mit schwerem Gerät und entsprechenden Mähern den Wiesen und damit den Jungtieren zusetzen? Was ist mit Pferdehaltern, welche auch einfach Abkürzungen auf nicht ausgeschriebenen Wegen nehmen?
Auch stellt sich uns die Frage, wie dies kontrolliert werden soll. Schon 2012 sollte eine Leinenpflicht eingeführt werden, dies wurde aber wieder revidiert, da kein Personal für die Kontrollen und kein Geld für die Folgen vorhanden sei. Im Juli 2012 hieß es daher, es ergäbe keinen Sinn, "eine Pflicht zu erlassen, deren Durchsetzung die Stadt kaum stemmen könnte – von den Kosten für die Ausweisung dann tierschutzrechtlich fälliger alternativer und keinesfalls kleiner Auslaufflächen ganz zu schweigen. Der Magistrat sieht also „keine Veranlassung“, die derzeitigen Regeln überhaupt zu verändern." (Quelle: www.op-online.de/region/dreieich/kein-geld-kaum-notwendigkeit-2427380.html)
Was hat sich also seither geändert?
Der Kompromiss ist hierbei die angekündigten Freilaufgelände für Hunde, aber mit einem einfachen, kleinen, eingezäunten Areal ist es damit auch nicht getan! Die Gelände müssen dem Tierschutz entsprechen und unseren Schutzbefohlenen den nötigen Auslauf ermöglichen (siehe §2 Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung). Es darf kein, wie schon erwähnt, kleines, eingezäuntes Areal auf irgendeiner Wiese, das nur zu Problemen unter den Hunden führen würde, sein (wie z.B. im Masterplan, Baierhansenwiesen). Des Weiteren müssen diese Gelände für die Hundebesitzer erreichbar sein, ohne ein Fahrzeug in Anspruch nehmen zu müssen. Außerdem muss die Beschilderung für jeden Bürger als Hunde-Freilaufgelände erkennbar sein, um Missverständnisse mit Radfahrern, Joggern oder Spaziergängern vorzubeugen.
Wir sagen daher:
NEIN - zu einem generellen LEINENZWANG!
JA - zu zu FREILAUFGELÄNDE FÜR HUNDE während der Brut und Setzzeit!
Weitere Artikel zum Thema:
- OP Online: Während Brut- und Setzzeit sollen Hunde an die Leine. www.op-online.de/region/dreieich/dreieich-waehrend-brut-setzzeit-sollen-hunde-leine-auslaufflaeche-baierhansenwiesen-geplant-6028357.html#idAnchComments
- Dreieich Zeitung: An die lange Leine? Magistrat plant neue Vorgabe für Hundehalter. www.dreieich-zeitung.de/dreieich/einzelansicht/article/an-die-lange-leine-magistrat-plant-neue-vorgabe-fuer-hundehalter.html
- FNP: Kommt die Leinenpflicht für Hunde?. www.fnp.de/lokales/kreise_of_gross-gerau/Kommt-die-Leinenpflicht-fuer-Hunde;art688,1796998
- OP Online: Kein Geld und kaum Notwendigkeit. www.op-online.de/region/dreieich/kein-geld-kaum-notwendigkeit-2427380.html
- Deutsches Tierärzteblatt: Genereller Leinenzwang für Hunde - ein Tierschutzproblem? Über Zwiespalt zwischen Gefahrenabwehr und tiergerechter Haltung. www.tierhyg.vetmed.uni-muenchen.de/forschung/publikationen_download/2008_dtb_12_leine.pdf


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