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Kein amtstierärztlich verordnetes Abtöten von gesunden Bienenvölkern in Berlin

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Abgeordnetenhaus von Berlin, Bezirksämter

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  3. Esitatud 20.10.2019
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18.04.2024 16:23

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Am 17.4.2024 wurde per Beschluss des Verfassungsgerichtshof Berlin festgestellt, dass der beschwerdeführende Imker in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch das Urteil vom 12.1.2022 des Oberverwaltungsgericht Berlin verletzt wurde. Das Gericht hatte die gut begründeten Repliken verworfen obwohl gerade angesichts der schnellen Natur der Sache (zwischen Anordnung und Umsetzung der Abtötung inkl. zweier Gerichtsinstanzen lagen gerade mal drei Wochen) eine Hauptsacheentscheidung erst im Nachhinein möglich ist.

Daher wird das Verfahren erneut an das Oberverwaltungsgericht verwiesen, die Kosten der Verfassungsbeschwerde werden zumindest teilweise vom Land Berlin getragen.

Damit wird der Fall des Imkers, der auf mündliche Anweisung eines bezirklichen Amtstierarztes acht mehrfach auf AFB negativ gestestete Bienenvölker abtöten mußte, erneut auf den Terminplan des Oberverwaltungsgerichtes gesetzt werden müssen. Gratulation für diesen Erfolg, nun ist weiter Daumen-drücken angesagt dass sich das Gericht nochmal gründlich durch die Schriftsätze arbeitet.

An dieser Stelle noch der Hinweis auf die Spendenkampagne bei www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker, die diesen Erfolg möglich gemacht hat!

Vielen Dank an alle Spender und Spenderinnen!!!


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