21.12.2018, 18:13
Nachdem die Verwaltungsgerichtsbarkeit in zwei Instanzen gegen den Erhalt der Bienenvölker geurteilt hat, wurde nun Widerspruch eingelegt - ggf. muss mit einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage geklärt werden, ob das aktuell von Bezirk zu Bezirk variierende Vorgehen gegen die Amerikanische Faulbrut (AFB) unter Opferung diagnostisch und klinisch gesunder Bienenvölker rechtens ist. Damit werden wir einen langen Atem haben müssen ehe es juristisch Klarheit gibt...
Inzwischen wird es immer bunter:
Nachdem nun 6 Bienenstände in 4 Bezirken und alle Völker des betroffenen Imkers untersucht wurden, wurde nur ein weiteres positiv diagnostiziertes Volk in einem weiteren Bezirk gefunden.
Während der eine Bezirk die Desinfektion mit Abflammen vorzieht, wünscht der andere kochende Natronlauge. Der eine verbringt die entnommenen Waben und toten Bienen mit behördlichen Kräften zur Müllverbrennung; im anderen soll das der Imker in Eigenregie übernehmen und über einen Beleg der BSR nachweisen.
Einig war man sich in beiden Bezirken nur, dass auch die benachbarten, negativ beprobten und damit gesunden Völker abgetötet werden mussten - damit wurde zu den bereits acht getöteten Völkern ein weiteres hinzu addiert.
Nun steht es neun gesunde zu drei erkrankten Völkern...mehr Schaden hätte die AFB kaum alleine schaffen können; zumal man in anderen Bundesländern selbst klinisch kranke Völker erfolgreich über die Sanierung geheilt hat und das Abschwefeln dort nur für die dafür zu schwachen oder z.B. infolge Königinnenverlust vergreisten Völker praktiziert wird.
Einig war man sich auch darin, dem Imker zu untersagen, das Bienenwachs der abgetöteten Völker zu sammeln und über die Desinfektion - einem bereits lange bewährten und standardmäßig in allen wachsverarbeitenden Betrieben durchgeführten Verfahren - zu verwerten.
Dabei hat der Berliner Senat gerade erst Fördermittel für die Anschaffung genau eines solchen Geräts zur Wachsdesinfektion ausgegeben!