Region: Berlin
Tierschutz

Kein amtstierärztlich verordnetes Abtöten von gesunden Bienenvölkern in Berlin

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Abgeordnetenhaus von Berlin, Bezirksämter

2.124 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.124 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 20.10.2019
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

12.03.2019, 18:35

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Inzwischen hat die Prüfung der Sperrbezirke im Berliner Norden begonnen. In Spandau gab es einen weiteren Fund (übrigens definitiv NICHT am Stand des initial betroffenen Imkers) und der Sperrbezirk wurde auf 3 km erweitert. Allerdings sind die in der Allgemeinverfügung (siehe Anlage) festgehaltenen Grenzen derart wage und tw. auch falsch, so dass es ausgesprochen schwer ist, die Lage des eigenen Standes daran zu prüfen. Manche Straßennamen sind offenbar falsch geschrieben oder wurden mit anderen im Bezirk verwechselt. Die Angaben der forstlichen "Jagen" sucht man vergeblich in den Kartenstandardwerken.

In diesem Zusammenhang ist es wirklich erfreulich, dass eine kartenbasierte Software-Lösung derzeit offenbar in einigen Veterinärämtern getestet wird! Diese soll dann präzise Karten darstellen und den Imker automatisch informieren, wenn dieser seinen Stand innerhalb eines Sperrbezirks hat.

Für alle, die nun im Sperrbezirk den Besuch des Amtstierarztes erwarten:

In dem Buch "Bienen halten in der Stadt" (Ulmer-Verlag) präsentiert der Autor und Berufsimker Marc-Wilhelm Kohfink eine "Checkliste" zur Vorbereitung des Besuchs des Amtstierarztes:

Demnach sollte man sich bereits im Vorfeld "auf mögliche Fragen Antworten
überlegen", Schleier, Handschuhe, Handwaschgelegenheit und Tisch sowie "eine Flasche Wasser und einen Trinkbecher bereit stellen. Auf mehr solle man verzichten da dies als "Bestechungsversuch" gewertet werden könnte.
Interessanterweise mahnt der Autor, nur "nach Aufforderung zur Sache und
ansonsten über Belanglosigkeiten" zu sprechen und sich ansonsten durch freundliche Begrüssung und Verabschiedung auszuzeichnen.

Diese wohl klar der Praxiserfahrung entsprungene Liste sollte man nur noch durch einen Zeugen ergänzen, der ggf. fallende Weisungen auch belegen und protokollieren kann - in dem Fall in Pankow wurde dem Imker vorgeworfen, mündlich gegebene Anweisungen nicht befolgt zu haben wobei der Imker bestreitet, diese überhaupt erhalten zu haben!


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