18.12.2018, 12:46
Der Tagesspiegel berichtete unter
www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-des-berliner-verwaltungsgerichts-imker-muss-seine-bienen-toeten/23720010.html
sowie die B.Z. unter
www.bz-berlin.de/berlin/berliner-hobby-imker-muss-alle-seine-bienenvoelker-toeten
und Legal Tribune Online unter
www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-24l466-18-seuche-bienen-imker-muss-voelker-toeten/
Leider durchweg mit der falschen Aussage, dass die Abtötung der Bienenvölker durch die Bienenseuchenverordnung gedeckt sei.
Tatsächlich ist die Argumentation des Gerichtes so, dass der Amtstierarzt besonders ermächtigt sei, Maßnahmen anzuordnen und dieser beruft sich kurioserweise auf Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf das Tiergesundheitsgesetz als übergeordnete Gesetzgebung. Da fragt man sich, warum dann überhaupt eine Verordnung eigens für Bienen gemacht wurde wenn man sich im Ernstfall sogar auf Verwaltungsvorschriften anderer Bundesländer beziehen darf... da hat dann der Amtstierarzt offenbar freie Auswahl, welche nun heruasgepickt wird.
Ein Grund mehr, das endlich genau zu regeln, auf welche Rechtsgrundlangen und Vorschriften sich alle Berliner Amtstierärzte beziehen dürfen. Tatsächlich ist das eher das Problem als der den Imkern vorgeworfene "fehlende Ernst" bei der Bekämpfung der Seuche.
Gerade in den letzten Jahren haben Berliner Imker und Imkerinnen auf eigene Kappe mehrfach Spezialisten und Bienenseuchensachverständige als Referenten eingeladen und gerne hätten viele mal die Symptomatik der Erkrankung "in echt" gesehen. Aber das wurde ja schon im Vorfeld strikt unterbunden anstatt den Leuten die Chance zum Erkennen der Krankheit zu geben...