28.01.2019, 13:58
Man kann nur sagen: Zum Glück haben wir einen auch wenn der Amtstierarzt bei seinem Standbesuch in Pankow am 26.11.2018 jenen denkwürdigen, in der Überschrift zitierten Satz fallen ließ.
Denn nachdem
- der betroffene Imker die mündliche Anweisung zur Abtötung der Völker (übrigens bis heute) nicht schriftlich erhalten hat,
- ihm am 26.11. klar versprochen wurde, dass "es auch keine Entschädigung" geben würde (da er ja nicht "mitgewirkt und geduldet" habe weil er sein Recht auf juristischen Beistand wahrnehmen und die Abtötung nicht ohne schriftlichen Bescheid durchführen wollte),
- er aber den Vollzug der Abtötung "schön schriftlich, am besten per Email" melden sollte
gab es nun endlich mal "was schriftliches" vom Veterinäramt.
Kurioserweise wirft man ihm (und offenbar auch allen anderen, denen man habhaft werden konnte) diverse Ordnungswidrigkeiten vor - von Nicht-Befolgen (der angeblich mündlich und damit nicht belegbar gegebenen) Anweisungen bis hin zum Bruch der nach § 8 (1) verhängten Standsperre.
Gnädigerweise darf man sich äußern; ansonsten wird nach Aktenlage entschieden.
Und für alle mal zum Nachlesen, wer denn so alles einen nach § 8 (1) "gesperrten Stand" betreten darf - ein Zitat aus der Bienenseuchenverordnung:
§ 8
1) Ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt, unterliegt der Bienenstand nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre:
1.
Der Bienenstand darf nur von DEM BESITZER, SEINEM VERTRETER, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker BETRAUTEN PERSONEN, von TIERÄRZTEN UND VON PERSONEN IM AMTLICHEN AUFTRAG betreten werden.
Na, zum Glück haben wir eine Rechtsschutzversicherung - to be continued...