Kultur

Kein amtliches Gendern in Niedersachsen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Landesregierung von Niedersachsen

61 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

61 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

23.05.2023, 13:02

Beleg für Ablehnung des Genderns eingefügt!


Neuer Petitionstext:

Anwendung des amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung inRechtschreibung in Niedersachsen!

Kein amtliches Gendern in Niedersachsen!

 Die Die Sprache ist ein bedeutendes Kommunikationsmittel, das Kulturen verbindet und prägt. Es wird betont, dass sie in allen öffentlichen Kommunikationsbereichen einheitlich, rechtssicher, grammatikalisch und orthographisch eindeutig sein sollte, unabhängig von politischen Strömungen und im Rahmen des Grundgesetzes bleiben muss. Die Behörden, Einrichtungen des Landes und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tragen eine besondere Verantwortung dafür.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sprachveränderungen sich nur dann durchsetzen, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen allgemein verstanden und akzeptiert werden. In Bezug auf die sogenannte geschlechtsneutrale Sprache, auch "Gendersprache""Gendersprache" genannt, wird betont, dass dies nicht der Fall ist. Laut repräsentativen Umfragen lehnen zwei Drittel der Menschen diese Art von Sprachgebrauch ab. (FAZ vom 23.05.21: t1p.de/q4j8 ) Auch führende Linguisten haben sich öffentlich dagegen ausgesprochen: www.linguistik-vs-gendern.de

Der zwischenstaatliche Rat für deutsche Rechtschreibung ist verantwortlich für die Bewahrung und Weiterentwicklung der deutschen Sprache im deutschen Sprachraum. Der Rat beobachtet kontinuierlich die lebendige Sprache der Menschen und integriert Veränderungen. Diese Verantwortung basiert auch auf der Notwendigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu wahren, zu dem sieben europäische Staaten bzw. Regionen gehören (Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, Provinz Bozen-Südtirol). In seinen Empfehlungen vom 26. März 2021 hat der Rat die Aufnahme von verschiedenen Formen wie dem Asterisk ("Gender-Stern"), dem Unterstrich ("Gender-Gap"), dem Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung abgelehnt. Weitere Informationen dazu sind auf der Website www.rechtschreibrat.com verfügbar.

Die Unterzeichner stehen selbstverständlich für Gleichberechtigung ein. Sie sind jedoch der Meinung, dass staatlich verordnete Abweichungen von der üblichen Rechtschreibung eher hinderlich als förderlich für die Erfüllung dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe sind. Gleichberechtigung kann nicht durch Veränderungen in der deutschen Sprache erreicht werden, sondern erfordert praktische Maßnahmen in allen Lebensbereichen. Die deutsche Sprache bietet bereits mit ihrer Vielseitigkeit und Klarheit die Möglichkeit, diskriminierungsfrei zu kommunizieren und gleichzeitig das Grundrecht auf Gleichberechtigung sowie das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes zu gewährleisten.

Gemäß den Regeln des "Rats"Rats für deutsche Rechtschreibung"Rechtschreibung" müssen alle staatlichen Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen (mit bestimmendem Einfluss Niedersachsens) die allgemein verständliche Standardsprache in ihrer internen und externen Kommunikation verwenden.

Politik, Verwaltung und Bildung sollten in der Standardsprache kommunizieren, wie es im § 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgelegt ist: "Die"Die Amtssprache ist Deutsch."Deutsch."


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Niedersachsen)


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