Kultur

Kein amtliches Gendern in Niedersachsen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Landesregierung von Niedersachsen

61 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Die Landesregierung von Niedersachsen

Anwendung des amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung in Niedersachsen!
Kein amtliches Gendern in Niedersachsen!
 Die Sprache ist ein bedeutendes Kommunikationsmittel, das Kulturen verbindet und prägt. Es wird betont, dass sie in allen öffentlichen Kommunikationsbereichen einheitlich, rechtssicher, grammatikalisch und orthographisch eindeutig sein sollte, unabhängig von politischen Strömungen und im Rahmen des Grundgesetzes bleiben muss. Die Behörden, Einrichtungen des Landes und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tragen eine besondere Verantwortung dafür.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sprachveränderungen sich nur dann durchsetzen, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen allgemein verstanden und akzeptiert werden. In Bezug auf die sogenannte geschlechtsneutrale Sprache, auch "Gendersprache" genannt, wird betont, dass dies nicht der Fall ist. Laut repräsentativen Umfragen lehnen zwei Drittel der Menschen diese Art von Sprachgebrauch ab. (FAZ vom 23.05.21: https://t1p.de/q4j8 ) Auch führende Linguisten haben sich öffentlich dagegen ausgesprochen: www.linguistik-vs-gendern.de
Der zwischenstaatliche Rat für deutsche Rechtschreibung ist verantwortlich für die Bewahrung und Weiterentwicklung der deutschen Sprache im deutschen Sprachraum. Der Rat beobachtet kontinuierlich die lebendige Sprache der Menschen und integriert Veränderungen. Diese Verantwortung basiert auch auf der Notwendigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu wahren, zu dem sieben europäische Staaten bzw. Regionen gehören (Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, Provinz Bozen-Südtirol). In seinen Empfehlungen vom 26. März 2021 hat der Rat die Aufnahme von verschiedenen Formen wie dem Asterisk ("Gender-Stern"), dem Unterstrich ("Gender-Gap"), dem Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung abgelehnt. Weitere Informationen dazu sind auf der Website www.rechtschreibrat.com verfügbar.
Die Unterzeichner stehen selbstverständlich für Gleichberechtigung ein. Sie sind jedoch der Meinung, dass staatlich verordnete Abweichungen von der üblichen Rechtschreibung eher hinderlich als förderlich für die Erfüllung dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe sind. Gleichberechtigung kann nicht durch Veränderungen in der deutschen Sprache erreicht werden, sondern erfordert praktische Maßnahmen in allen Lebensbereichen. Die deutsche Sprache bietet bereits mit ihrer Vielseitigkeit und Klarheit die Möglichkeit, diskriminierungsfrei zu kommunizieren und gleichzeitig das Grundrecht auf Gleichberechtigung sowie das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes zu gewährleisten.
Gemäß den Regeln des "Rats für deutsche Rechtschreibung" müssen alle staatlichen Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen (mit bestimmendem Einfluss Niedersachsens) die allgemein verständliche Standardsprache in ihrer internen und externen Kommunikation verwenden.
Politik, Verwaltung und Bildung sollten in der Standardsprache kommunizieren, wie es im § 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgelegt ist: "Die Amtssprache ist Deutsch."

Begründung

Diese Petition zielt darauf ab sicherzustellen, dass die Landesregierung und alle untergeordneten Einrichtungen von allgemeinen Vorgaben zur Verwendung der Gendersprache abweichen, wie sie im amtlichen Regelwerk "Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis 2016" in der Fassung von 2018 festgelegt sind.
Es wird gefordert, dass an Hochschulen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die dem Land unterstehen oder von ihm beaufsichtigt werden, Prüfungsleistungen nicht schlechter bewertet werden sollten, wenn sie gemäß dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfasst sind.
Die Notwendigkeit dafür wird damit begründet, dass es bereits Regelungen zur Verwendung der Gendersprache gibt. Die SPD und die Grünen haben sich im Landtag für das Gendern in Niedersachsen ausgesprochen. In einem am 23.02.2023 im Landtag behandelten Antrag forderten die Regierungsfraktionen von der Landesregierung, dass geschlechtergerechte Sprache in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, sowie in der allgemeinen Sprache und Darstellung und in der öffentlichen Kommunikation in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes angewendet werden sollte.
Die Ablehnung der "Gendersprache" begründet sich wegen ihrer Diskriminierung, Integrationsfeindlichkeit und Vorurteilen.
Die Standardsprache im deutschsprachigen Raum verwendet verallgemeinernde Begriffe, bei denen spezifische Merkmale wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Glaubensbekenntnisse und Ideologien keine Bedeutung haben. Es ist unangebracht, grammatische Formen wie das generische Maskulinum zu verbieten.
Gendersprache wird von einer Minderheit verwendet, die vorgibt, die Mehrheit zu repräsentieren aber tatsächlich versucht, der Mehrheit ihre Sprache aufzuzwingen.
Es gibt eine überwältigende Mehrheit, die Gendersprache ablehnt, über Generationen und Geschlechter hinweg in allen Bevölkerungsschichten.
Gendersprache wird als widersprüchlich und sprachverunstaltend betrachtet.
Einerseits strebt sie danach, "alle Geschlechter sprachlich sichtbar zu machen". Andererseits versucht sie geschlechtsspezifische Ausdrücke zu vermeiden. Die deutsche Sprache unterscheidet jedoch klar zwischen biologischem und grammatischem Geschlecht (Sexus und Genus). Die bestehenden generischen Formen Maskulinum, Femininum und Neutrum sind von Natur aus allgemein und inklusiv.
Diskussionen über Gendersprache lenken von berechtigten Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit ab. Gendersprache reduziert Menschen auf ihr Geschlecht und gruppiert sie nach Merkmalen anstatt sie als vollständige Persönlichkeiten zu sehen. Daher ist Gendersprache tendenziell sexistisch. Sie verstößt möglicherweise gegen die verfassungsmäßig geschützte Würde des Menschen und könnte daher verfassungswidrig sein.
Die Gendersprache wird kritisiert, da sie nicht zu einer geschlechtergerechten Sprache führt, sondern im Gegenteil dazu führt, dass Menschen zu geschlechtslosen Neutren degradiert werden. Sie führt zu missverständlichen Begrifflichkeiten und kann von Menschen mit Hörbehinderungen oder geringen Deutschkenntnissen falsch verstanden werden. Gendersprache benachteiligt bildungsferne und sprachbehinderte Menschen, wie Blinde, Gehörlose, Legastheniker und Menschen mit geistiger Behinderung. Sie erschwert die sprachliche Integration von Migranten. (s. TAZ vom 03.07.21 : https://t1p.de/9i8c2 ).
Die Verwendung von Gendersprache erschwert klares Denken und die Verständigung.
Sie spaltet Worte und die Gesellschaft als Ganzes.
Bürger einer Demokratie lehnen eine verordnete Sprache zu Recht ab. Sie wissen, dass eine Demokratie einen gewachsenen (Sprach-)Standard benötigt, eine Einheitssprache, die sich durch Verbreitung, Verständlichkeit und soziale Übereinkunft auszeichnet.
Zudem wird die Gendersprache als unnötige Verlängerung der Kommunikation durch künstliche Wortbildungen und als logisch unlogische Wortkonstruktionen empfunden.
Nachfolgende Beispiele verdeutlichen, dass die Gendersprache die Sprache zu einem leblosen Soziolekt umgestaltet, dem die Prägnanz, Natürlichkeit und Kohärenz der herkömmlichen deutschen Sprache fehlt.
So werden z.B. aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen „ Mitarbeitende“.
Zum Teil führt die Gendersprache zu missverständlicher Begrifflichkeit wie im Falle der phonetischen Genderpause (Glottisschlag).
Das gegenderte Wort „Ministerpräsident-innen“ kann dabei z.B. von Hörbehinderten oder Menschen, die des Deutschen nicht so mächtig sind, akustisch so verstanden werden, dass es nur „Ministerpräsidentinnen“ und keine „Ministerpräsidenten“ gibt.
Als ebenso nachteilig erweist sich die Tatsache, dass die Gendersprache zu unnötiger Verlängerung der Kommunikation durch künstliche Wortgebilde führt (zB. Apotheker = approbierte Arzneikundige) und dass sich bei konsequentem „Gendern“ Wortkonstruktionen ergeben die unlogisch sind (zB schlafende Radfahrer = schlafende Radfahrende ).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.05.2023
Petition endet: 21.08.2023
Region: Niedersachsen
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Werte Unterstützer!

    Mit dem 07. März 2024 hat sich eine Volksinitiative gegen Gendern in Niedersachsen gegründet.

    Bis März 2025 sollen 70.000 Unterschriften gesammelt werden, damit sich der Landtag Niedersachsen mit dem Thema befasst, und die jetzige Landesregierung davon ablässt, Gendern in Behörden, Schulen und öffentlichen Institutionen einzuführen.

    📢 Beteiligt Euch bitte an der Volksinitiative gegen Gendern in Niedersachsen! 📢

    Liebe Unterstützer, Freunde, Familie und Nachbarn,
    wir brauchen eure Unterstützung für eine wichtige Sache: Die Volksinitiative "STOPPT GENDERN in Niedersachsen".
    Unser Ziel ist es, bis Februar 2025 mindestens 70.000 Unterschriften zu sammeln.
    Helft uns dabei, die traditionelle deutsche Sprache zu... weiter

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    📢 Beteiligt Euch bitte an der Volksinitiative gegen Gendern in Niedersachsen! 📢

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  • Sehr geehrte Damen und Herren, werte Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner!
    Die Petition ist beendet.
    Ich bedanke mich herzlich für das Interesse und die Unterstützung.
    In Anbetracht vieler anderer gleichgelagerten Petitionen ist die Anzahl der Unterzeichenden zwar gering ausgefallen, aber dennoch wurde damit die Aufmerksamkeit und der Diskurs zum GENDERN erhöht!
    Mit freundlichem Gruß!
    Wolfgang Gemba

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