07.04.2019, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
08.10.2017, 11:38
Ergänzung bzgl. Durchführung / Überprüfung der Verordnung
Neuer Petitionstext: Liebe Stadt Passau,
fast täglich erreichen uns im Passauer Tierheim Anfragen und Abgaben von ungewollten Katzenbabies, adulten verwilderten Fundkatzen oder dessen Nachwuchs. Eine Katze geht - drei Neuzugänge kommen, oft genug in erbärmlichstem Zustand. Die Kosten, vor allem für tierärztliche Behandlungen, steigen ins Unermessliche. Es soll und darf nicht soweit kommen, dass wir Notfälle ablehnen müssen, weil unsere Katzenunterkünfte permanent aus allen Nähten platzen.
Wir fordern daher eine längst überfällige uneingeschränkte gesetzliche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht!
Etliche deutsche Städte und Gemeinden haben dieses Problem längst erkannt und diese Pflicht eingeführt. Warum setzt man sich bei uns nicht mit dieser Problematik auseinander? Kommunen können problemlos Verordnungen zum Schutz der frei lebenden Katzen erheben. Als erste deutsche Stadt hat Paderborn bereits 2008 eine entsprechende Verordnung über die Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Immer mehr Städte und Gemeinden folgen diesem Beispiel.
Die Stadt / Gemeinde muss keine zusätzlichen Mitarbeiter abstellen, um die Durchsetzung der Kastrations- und Registrierpflicht zu kontrollieren. Tierschutzvereine sind bestens mit der Problematik vertraut und hätten mit dieser Regelung endlich die rechtliche Handhabe, entsprechende Verstöße zu melden. Bislang konnten Tierschützer und Tierärzte nur an Katzenhalter appellieren, ihre Tiere, denen Freilauf gewährt wird, kastrieren zu lassen, um die Überpopulation von Katzen nicht noch weiter wachsen zu lassen. Mit der Kastrationspflicht könnten wir die betreffenden Personen dazu auffordern, der Verordnung nachzukommen, und eine mögliche Verweigerung der zuständigen Behörde melden. Es kommen also keine direkten Kosten auf die Stadt zu.