13.05.2022, 00:02
Korrektur des Jahres, ab dem ein Rechtsanspruch gilt, von "2016" zu "2026".
Neue Begründung:
Wir sind berufstätig. Viele von uns haben keine Verwandschaft wie z. B. Großeltern in der Nähe, die unsere Kinder betreuen können. Jede:r einzelne von uns steht nun vor der Frage, wie wir die Betreuung unserer Kinder leisten sollen. An fünf Nachmittagen in der Woche, und an sämtlichen Ferientagen. Für einzelne von uns droht der Verlust der Arbeitsstelle. Für andere drohen hohe Kosten. Wir alle stehen vor einem erheblichen Problem.
Die kommenden Jahrgänge weisen ähnlich hohe Geburtenraten auf,auf wie das Jahr 2016. Auch die Zuzüge nach Rösrath nehmen nicht ab. Hinzu kommt, dass ab 20162026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schulkinder gelten wird. Wir müssen jetzt handeln, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 117 (65 in Rösrath)