23.04.2019, 16:46
Formatierungsänderungen
Neue Begründung: 1. Elektrosmog seitlicher Abstand: dramatische Abnahme; wenige Meter genügen
2. Schweizer Bundesgericht: Fall Riniken AG - Urteil 1 C 398/2011 BGE 137 II 266
Alle bisherigen Urteile in Sachen Erdverlegung von Hochspannungsleitungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und sind ungültig. (bis 1957 zurück alles Oelkabel)
3. Einer der größten amerikanischen Energieversorger Pacific Gas & Electric, PG&E, war Mitverursacher der verheerenden Waldbrände bei denen mindestens 80 Menschen ums Leben kamen. Der US-Energieversorger Pacific Gas & Electric (PG&E) hat wegen möglicher Waldbrandkosten und einer Verschuldung in Höhe von 50 Milliarden (!) Dollar Insolvenz angemeldet.
4. Übertragungsverluste Erdkabel ca. 50 % geringer!
5. Beim Erdkabel größerer Durchmesser möglich.
6. Keine Waldbrandgefahr. Beispiel Kalifornien Sommer 2018 Betreiber ging in Konkurs.
7. Die Ausfallsicherheit von Bodenkabeln ist 7 mal (!) besser als bei Freileitungen
(bisherige Behauptung gerade umgekehrt)
8. Eine Bodenverkabelung ist nur 1.6 mal teurer als eine Freileitung (bisherige Behauptung 11-40mal)
9. Die Transportverluste einer Bodenverkabelung sind 3-4 mal geringer als bei einer Freileitung und müssen für eine Dauer von 80 Jahren angerechnet werden.(bisher unberücksichtigt)
10. Die Bodenerwärmung beträgt maximal 1°C (bisherige Behauptung 4-8°C)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 266