Internationale Verträge und Abkommen - Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

145 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

145 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:51

Pet 3-17-11-01-030501Internationale Verträge und Abkommen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird die schnelle Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gefordert.
Das Zusatzprotokoll sehe bei Verletzungen der im Internationalen Pakt verankerten
Rechte nun die Möglichkeit eines Individualbeschwerdeverfahrens vor. Die Länder
müssten ihre Bemühungen, die Armut und den Hunger in der Welt zu bekämpfen,
mehr forcieren.
Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
veröffentlichte Petition, die innerhalb der vierwöchigen Mitzeichnungsfrist von
145 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 22 Diskussionsbeiträgen geführt
hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-
Sozialpakt) ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16. Dezember
1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig
verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat den VN-Sozialpakt nach
eingehender Prüfung im Jahr 1973 ratifiziert. Zu den im Pakt verankerten Rechten
zählen insbesondere Rechte im Arbeitsleben, das Recht auf soziale Sicherheit, das
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht eines jeden auf das
erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf Bildung und Teilhabe am

kulturellen Leben sowie der Anspruch auf Genuss dieser Rechte ohne
Diskriminierung. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, unter Ausschöpfung ihrer
Möglichkeiten geeignete Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der in dem Pakt
niedergelegten Rechte zu ergreifen. Die VN-Generalversammlung hat am
10. Dezember 2008 ein Fakultativprotokoll zum VN-Sozialpakt verabschiedet, das
unter anderem ein Verfahren enthält, mit dem Einzelpersonen beim zuständigen VN-
Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen
können, wenn sie ihre Rechte aus dem Pakt verletzt sehen. Bei Vorliegen einer
solchen Beschwerde kann dieser im Einzelfall über die behaupteten Verletzungen
nähere Untersuchungen einleiten und gegebenenfalls über die Vereinbarkeit einer
Maßnahme mit den im VN-Sozialpakt verankerten Rechten befinden. Derartige
Individualbeschwerden sollen unter anderem nur zulässig sein, wenn vorab der
nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Die Frage der Zeichnung des
Fakultativprotokolls durch die Bundesregierung wird derzeit von den Bundesressorts
geprüft. Ein konkreter Termin für die Ratifikation des Fakultativprotokolls konnte von
der Bundesregierung nicht benannt werden. Die Prüfung der Ratifizierbarkeit
gestaltet sich nach Aussage der Bundesregierung angesichts der weitreichenden
Implikationen des Sozialpakts als komplex und zeitaufwändig. Bislang wurde das
Fakultativprotokoll von acht Staaten ratifiziert; die überwiegende Mehrheit befindet
sich wie Deutschland noch im Prüfungsprozess.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung und Verabschiedung des
Fakultativprotokolls aktiv und konstruktiv unterstützt, es aber bislang weder
unterzeichnet noch ratifiziert. Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass
Deutschland mit einer schnellen Ratifizierung des Fakultativprotokolls einen
bedeutenden Beitrag leisten würde, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte sowohl national als auch international zu stärken. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales – zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders
aufmerksam zu machen.
Die von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellten Anträge, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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