Individual-Beschwerdeverfahren ermöglichen
Dieses Individual-Beschwerdeverfahren, das die bürgerlichen, politischen Menschenrechte haben, soll nun auch für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte möglich werden. Die Länder hatten Zeit, sich darauf einzustellen. Das Zusatzprotokoll tritt dann in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert wurde.
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