Wohnen

Weststadt gegen Lärm

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister, Aufsichtsrat Eaton Industries GmbH

74 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

26.05.2017, 13:48

Formatierungsfehler wurden ausgemerzt


Neuer Petitionstext: Die Weststadt fordert Ruhe am Wochenende, in der Nacht und an Feiertagen!
Auf den Dächern der Firma Eaton Industries GmbH (vormals: Möller) werden sukzessive technische Anlagen installiert. Die bestehenden (Klima- ?) Anlagen laufen trotz Beschwerden der Anwohner auch während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Da sich weitere Anlagen im Bau befinden und die Anlagen im Sommer wieder auf "Hochbetrieb" dröhnen werden muss jetzt gehandelt werden - Unterstützen Sie unsere Petition gegen Lärm!
Was bislang geschehen ist: Ein Protokoll
Juni 2014
Anwohner beschweren sich bei Eaton wegen Lärmbelästigung und schalten das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn (hier kurz: Amt UVLA) ein, was den Vorgang und rechtliche Grundlagen prüft.
September 2014
Die Fa. Eaton Industries GmbH (hier kurz: Eaton) beauftragt den TÜV Rheinland mit einer Lärmmessung - leider nur EIN Haus und EINE Anlage in Betrieb (Schall endet ja bekanntlich an der Grundstücksgrenze...)
Oktober 2014
Das Gutachten ist da. Die Schaltung der EINEN Anlage wird zeitlich begrenzt.
Sommer 2015
Eaton wechselt die Betriebszeiten ohne jede Information. Die Betroffenen hoffen auf eine vorübergehende Ausnahmeerscheinung...
Juni 2016
Eaton schaltet weitere Anlagen, an Nachtruhe ist nun nicht mehr zu denken.
25.07.2016
Bei der Stadt Bonn Amt für Recht und Versicherungen (hier kurz ARV) wird Informationseinsicht zu den Anlagen beantragt.
29.09.2016
Auf Rückfrage an das ARV wird geantwortet "Der Kollege ist in Urlaub". Man wisse auch gar nicht, welche der vielen Anlagen denn gemeint sei und bittet um nähere Angaben. Die Nachfrage nach Lagedaten können wir als Anwohner nur schätzen (ohne Drohnen mit Kameras zu beauftragen) und senden Auszüge von Google Maps.
25.11.2016
Eaton wird kontaktiert mit der Bitte um sofortige Abschaltung von Lärm- und Lichtanlagen.
13.12.2016
Eaton reagiert: "Eine gute Nachbarschaft ist uns wichtig". Leider drückt einer der in cc gesetzten Herren den falschen Knopf und antwortet an ALLE: "Gut so". Wie peinlich ist das denn...
14.12.2016
Der Bürgermeister wird kontaktiert: warum es Monate dauert, bis zur Informationseinsicht zu Bau/Betrieb der Anlagen entschieden wird.
14.12.2016
Eine Lärmmessung durch die Stadt wird beim Stadtordnungsamt beantragt.
21.12.2016
Eine neue Prüfung durch den TÜV Rheinland wird durch Eaton avisiert. Außerdem "Überprüfung der Ausschaltzeiten der Klimaanlage Geb. 20 ( das Gebäude, dass ihrer Wohnung direkt gegenübersteht) gemäß Lärmgutachten. Ist nach Überprüfung erfüllt.". Der Lärm nachts, an Wochenenden und Feiertagen kommt demnach nicht von den Anlagen???
29.12.2016
Endlich: wird dürfen als Bürger informiert werden! Das ARV schreibt zum einen Anlagenkomplex "Die (...der Baugenehmigung vom 19.06.1992...) zugehörige Betriebsbeschreibung weist Betriebszeiten von 07:30 bis 17:30 Uhr aus". Bauunterlagen zum zweiten Anlagenkomplex sind "sind auffindbar". Man gehe davon aus, das Auflagen zum Immissionsschutz vom 14.08.1991 (!!!) auch hierzu valide sind. Für das ARV ist das Thema damit erledigt, weitere Rückfragen werden nicht beantwortet.
17.03.2017
Treffen mit Vertretern des UVLA in der Stadtverwaltung. Die genehmigten Betriebszeiten wären gar nicht relevant...(?), Eaton muss eingestehen, auch Lüftungen zu "Versuchsanlagen" zu betreiben. Man habe eine vor-Ort Begehung gemacht auf dem Betriebsgelände des Unternehmens, vielleicht gibt es ja Emissionen, die von anderen Firmen stammen? Eaton avisiert (wieder einmal) ein Gutachten des TÜV Rheinland.
Ergebnis: Eine Lärmmessung der Stadt Bonn wird es nicht geben: das Unternehmen habe schließlich ein Gutachten selbst beauftragt…Man vereinbart Treffen vor Ort beim Betroffenen mit Vertretern des Ordnungsamts.
Ergebnis: Jeder (!) Betroffene muss SELBST Beschwerde einreichen und den Weg beschreiten: Informieren, Ordnungsamt rufen, dieses informiert das UVLA, dieses prüft...
31.03.2017
Der Eaton Ansprechpartner wird angerufen (Mailbox) wegen nicht auszuhaltendem Lärm nach 22:00 Uhr: kein Rückruf, keine Reaktion.
01.04.2017
Der Eaton Ansprechpartner wird angerufen (Mailbox) wegen nicht auszuhaltendem Lärm nach 22:00 Uhr: kein Rückruf, keine Reaktion.
10.05.2017
Eaton avisiert (wieder einmal) ein Gutachten des TÜV Rheinland "Wir möchten im Einklang mit unserem Umfeld agieren. Das ist uns wichtig!" und nennt den bekannten Ansprechpartner. Auf die Rückmeldung, dass dieser leider nicht erreichbar sei, (Beleg: Handyrechnung) wird geantwortet: man habe geprüft, er wurde nie angerufen. Schade auch.
18.05.2017
Der nächtliche Lärm ist nicht auszuhalten. Das Ordnungsamt wird zu ausgewiesenen "Servicezeiten" angerufen: niemand geht an das Telefon...
25.05.2017
Ein neuer Versuch, den Eaton Ansprechpartner zu erreichen hat Erfolg:" Oh, Sie rufen sicherlich wegen dem Feiertag an. Hier wurde die Programmierung vergessen: Leider ist die sehr komplizierte Programmierung von Feiertagen auch nicht so einfach, aber ich kümmere mich darum und zu Pfingsten sind die


Neue Begründung: Die Beeinträchtigung durch Lärm wird juristisch bis hin zur Körperverletzung gewertet, Anwohner vor allem der Karl-, Nidegger- und Jonas-Cahn-Straße leiden erheblich unter dem Dauerlärm.
Sicherlich ist unser Wohngebiet keine 1A-Wohnlage in Bonn und alle Anwohner der genannten Straßen sind sich dessen bewusst. Die Stadt wirbt zwar für günstigen und zentrumsnahen Wohnraum, doch wenn es darum geht, diesen zu schaffen und lebenswert zu gestalten ist das Interesse wohl stark eingeschränkt. Die Stadt ist kontaktiert und wird wohl eine Messung veranlassen, Akteneinsicht in die vorhandene/geplante Bebauung der Anlagen ist beantragt. Da sich die Verwaltung bislang jedoch nicht als aktive Bürgervertretung hervorgehoben hat, wollen wir unser Anliegen mit dieser Petition unterstreichen.
Denn hier sollte nicht vergessen werden, dass die Vorschriften zu Industrie- und Gewerbelärm sowohl erhebliche Belästigungen verhindern (Schutzpflicht) sollen als auch Vorsorge gegen erheblichen Belästigungen (Vorsorgepflicht) zu treffen ist:
"In der Praxis heißt das, dass eine Abwägung vorgenommen werden muss, die alle erheblichen Belange zu berücksichtigen hat. Dabei ist der Schutz der Nachbarschaft von besonderer Bedeutung." aus: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/industrie-gewerbelaerm.
Auch das Unternehmen Eaton hat sich auf ihrer Website die "Globale Soziale Verantwortung (Global Social Responsibility)" auf die Fahne geschrieben und wirbt mit ihrem "Einsatz für die Umwelt (protecting the environment (and) environmental impact of everyday life)", doch wie sieht die Praxis aus?
Nach Bürgerbeschwerden hatte Eaton Ruhezeiten abends/nachts/an Wochenenden zugesichert. Daran mag man sich aber nach knapp einem Jahr und dem Bau weiterer Anlagen nicht mehr erinnern. Ergebnis: in diesem Jahr konnte man kaum mit offenem Fenster schlafen oder im Sommer abends in Ruhe draußen sitzen. Damit sich dieser Zustand im nächsten Jahr nicht fortsetzt, muss jetzt etwas unternommen werden.
Es gibt in Bonn viele Gemengelagen von Gewerbe, Büroanlagen und Wohnstraßen. Warum funktioniert hier ein gutes und durch Rücksicht geprägtes Miteinander? Selbst die Heizkraftanlage der Karlstr. bietet einen sehr guten Bürgerkontakt! Die gesellschaftliche Verantwortung und Rücksichtnahme auf Anwohnerbelange findet sich beim Unternehmen Eaton Industries dagegen aktuell wohl nur auf dem Papier.
Was bislang geschehen ist: Ein Protokoll
Juni 2014
Anwohner beschweren sich bei Eaton wegen Lärmbelästigung und schalten das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn (hier kurz: Amt UVLA) ein, was den Vorgang und rechtliche Grundlagen prüft.
September 2014
Die Fa. Eaton Industries GmbH (hier kurz: Eaton) beauftragt den TÜV Rheinland mit einer Lärmmessung - leider nur EIN Haus und EINE Anlage in Betrieb (Schall endet ja bekanntlich an der Grundstücksgrenze...)
Oktober 2014
Das Gutachten ist da. Die Schaltung der EINEN Anlage wird zeitlich begrenzt.
Sommer 2015
Eaton wechselt die Betriebszeiten ohne jede Information. Die Betroffenen hoffen auf eine vorübergehende Ausnahmeerscheinung...
Juni 2016
Eaton schaltet weitere Anlagen, an Nachtruhe ist nun nicht mehr zu denken.
25.07.2016
Bei der Stadt Bonn Amt für Recht und Versicherungen (hier kurz ARV) wird Informationseinsicht zu den Anlagen beantragt.
29.09.2016
Auf Rückfrage an das ARV wird geantwortet "Der Kollege ist in Urlaub". Man wisse auch gar nicht, welche der vielen Anlagen denn gemeint sei und bittet um nähere Angaben. Die Nachfrage nach Lagedaten können wir als Anwohner nur schätzen (ohne Dronen mit Kameras zu beauftragen) und senden Auszüge von Google Maps.
25.11.2016
Eaton wird kontaktiert mit der Bitte um sofortige Abschaltung von Lärm- und Lichtanlagen.
13.12.2016
Eaton reagiert: "Eine gute Nachbarschaft ist uns wichtig". Leider drückt einer der in cc gesetzten Herren den falschen Knopf und antwort auch an mich: "Gut so". Wie peinlich ist das denn...
14.12.2016
Der Bürgermeister wird kontaktiert: warum es Monate dauert, bis zur Informationseinsicht zu Bau/Betrieb der Anlagen entschieden wird.
14.12.2016
Eine Lärmmessung durch die Stadt wird beim Stadtordnungsamt beantragt.
21.12.2016
Eine neue Prüfung durch den TÜV Rheinland wird durch Eaton avisiert. Außerdem "Überprüfung der Ausschaltzeiten der Klimaanlage Geb. 20 ( das Gebäude, dass ihrer Wohnung direkt gegenübersteht) gemäß Lärmgutachten. Ist nach Überprüfung erfüllt.". Der Lärm nachts, an Wochenenden und Feiertagen kommt demnach nicht von den Anlagen???
29.12.2016
Endlich: wird dürfen als Bürger informiert werden! Das ARV schreibt zum einen Anlagenkomplex "Die (...der Baugenehmigung vom 19.06.1992...) zugehörige Betriebsbeschreibung weist Betriebszeiten von 07:30 bis 17:30 Uhr aus". Bauunterlagen zum zweiten Anlagenkomplex sind "sind auffindbar". Man gehe davon aus, das Auflagen zum Immissionsschutz vom 14.08.1991 (!!!) auch hierzu valide sind. Für das ARV ist das Thema damit



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