11.07.2019, 14:57
Schreibfehlerkorrekturen und Ausdruckverbesserungen, inhaltlich wurde nicht geändert
Neuer Petitionstext: - A. Gegen das industrieelle Wasserabpumpen zur Fertigung von YTONG-Porensteinen aus der Grube Prinz von Hessen
- B. Für die Anleinvorschrift & das Badeverbot für Hunde im gesamten Bereich des Sees.
- C. Für das Verbot von jeglichen offenen Feuerstellen im Bereich des Badesees.
- D. Für das Fütterverbot jeglicher Wildtiere an dem Badesee.
- E. Für das Vertreiben von emigrierten immigrierten Wildgänsearten (Kanadagänse & Nilgänse), die unsere einheimischen Arten gefährden (Stockenten, Blesshühner).
Neue Begründung: Zu A. Das regelmäßige Abpumpen von Wasser gefährdet den Bestand des Badesees und die Biotope im näheren Umkreis des Sees (u. a. Feuchtbiotop für Frösche, Krötenlebensraum).
Zu B. Die Mißachtung des Badeverbotes für Hunde und der Anleinvorschrift für Hunde durch Hundebesitzer führt regelmäßig zu Diskussionen und auch Auseinandersetzungen untereinander, weil die Hundebesitzer ignorant und uneinsichtig reagieren. In Einzelfällen waren diese so agressiv, dass es an ein Wunder grenzt, dass Handgreiflichkeiten ausblieben.
Zu C. Offene Feuerstellen im Bereich des Stadtwaldes und des Badesees führen zu erhöhter Waldbrandgefahr, die ohnehin bei Trockenheit bereits sehr groß ist.
Zu D. Wildtiere werden durch falsch verstandene Tierliebe an Menschen gewöhnt und suchen bei regelmäßigem Füttern diese Orte verstärkt wieder auf. Auf jegliche Unterstützung der Ausbreitung von Waschbären und ganz besonders von den agressiven Wildgänsearten, die hier nicht heimisch sind, sollte verzichtet werden.
Zu E. Das Vertreiben hier nicht heimischer Wildgänsearten sollte aktiv gefördert werden, damit die Kotbelastung auf den Liegeflächen und am Ufer des Badesees nicht weiter steigt. Die Belastung des Badewassers mit Fäkalien darf nicht zum Problem werden. Ein Badeverbot wäre in solchen Fällen die logische Konsequenz, sofern das Wasser als gesundheitsgefährdend eingestuft werden würde.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 50 (36 in Darmstadt)