11.07.2019, 14:37
Schreibfehlerkorrekturen
Neuer Petitionstext: - A. Gegen das industrieelle Wasserabpumpen zur Fertigung von YTONG-Porensteinen aus der Grube Prinz von Hessen
- B. Für die Anleinvorschrift & das Badeverbot für Hunde im gesamten Bereich des Sees.
- C. Für das Verbot von jeglichen offenen Feuerstellen im Bereich des Badesees.
- D. Für das Fütterverbot für jegliche jeglicher Wildtiere an dem Badesee.
- E. Für das Vertreiben von emigrierten Wildgänsearten (Kanadagänse & Nilgänse, Nilgänse), die einheimische unsere einheimischen Arten gefährden (Stockenten, Blesshühner) nicht heimischen Ursprungs. Blesshühner).
Neue Begründung: Zu A. Das regelmäßige Abpumpen von Wasser gefährdet den Bestand des Badesees und die Biotope im näheren Umkreis des Sees (u. a. Feuchtbiotop für Frösche, Krötenlebensraum).
Zu B. Die Mißachtung des Badeverbotes für Hunde und der Anleinvorschrift für Hunde durch Hundebesitzer führt regelmäßig zu Diskussionen und auch Auseinandersetzungen untereinander, weil die Hundebesitzer ignorant und uneinsichtig reagieren. In Einzelfällen waren diese so agressiv, dass es an ein Wunder grenzt, dass es Handgreiflichkeiten ausblieben.
Zu C. Offene Feuerstellen im Bereich des Stadtwaldes und des Badesees führen zu erhöhter Waldbrandgefahr, die ohnehin bei Trockenheit bereits sehr groß ist.
Zu D. Wildtiere werden durch falsch verstandene Tierliebe an Menschen gewöhnt und suchen bei regelmäßigem Füttern diese Orte verstärkt wieder auf. Auf jegliche Unterstützung der Ausbreitung von Waschbären und ganz besonders von den agressiven Wildgänsearten, die hier nicht heimisch sind, sollte verzichtet werden.
Zu E. Das Vertreiben hier nicht heimischer Wildgänsearten nicht heimischen Ursprungs sollte aktiv gefördert werden, damit die Kotbelastung an den Liegeflächen des Badesees nicht weiter steigt und die Belastung des Badewassers mit Fäkalien nicht zum Problem wird. Ein Bodeverbot wäre in solchen Fällen die logische Konsequenz, sofern das als Wasser gesundheitsgefährdend eingestuft würde.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (35 in Darmstadt)