07.06.2020, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
10.04.2019, 13:26
Nachtrag: Fotograf des Fotos Thomas Purschke
Neue Begründung: Als der Bundesgesetzgeber 1994 das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) verabschiedete, ist er offenbar davon ausgegangen, dass das Kapitel Rehabilitierung und Entschädigung in kurzer Zeit abgearbeitet sein wird. Das legte zumindest die damals festgeschriebenen Antragsfristen und Entschädigungsformen nahe. Inzwischen wurden die Antragsfristen mehrfach verlängert und sollen in diesem Jahr ganz gestrichen werden. Das ist zu begrüßen!
**Das Unrecht aus 40 Jahren SED-Diktatur kann nicht vollumfänglich wiedergutgemacht oder entschädigt werden.**
In den letzten fast 30 Jahren wurde viel erreicht, doch seit Ende der 1990er Jahre klafft eine von verschiedenen Bundestagsfraktionen, von der Bundesstiftung Aufarbeitung und den Landesbeauftragten seit Jahren beklagte Gerechtigkeitslücke: Die verfolgten Schüler gehen faktisch leer aus. Unterstützung eines Studiums oder einer Weiterbildung, wie 1994 (Zweiter Abschnitt des BerRehaG) eröffnet, ist für verfolgte Schüler inzwischen keine adäquate Leistung. Sie stehen im Berufsleben oder sind inzwischen in Rente.
**"Die verhinderte oder verzögerte Hochschulkarriere hat für sie einen oft gravierenden Einfluss auf das spätere Rentenniveau.“** (Tätigkeitsbericht der Schweriner Landesbeauftragten 2018 (LT MV Drs. 07-3190).
“Aus Sicht des [Thüringer] Landesbeauftragten [ist] die anerkannte Verfolgungsgruppe ‚verfolgte Schüler‘ diejenige, die im Wesentlichen keinerlei Entschädigungsleistungen erhält. Zwar wurde im Jahr 1999 von der CDU/CSU Fraktion der Versuch unternommen, die Ausgleichsleistungen nach ä 8 BerRehaG auch verfolgten Schülern zugänglich zu machen (BT-Drs. 14/1001 vom 06.05.1999). Dies wurde mit der damaligen Koalitionsmehrheit abgelehnt (BT-Drs. 14/2204 vom 25.11.1999). Seither waren alle Bemühungen beim Bundesgesetzgeber um eine Entschädigungsleistung für diese Verfolgtengruppe erfolglos.“ (Bericht 2015/16 TLT, Drs. 6/3813 vom 28.03.2017) Im Einigungsvertrag (Artikel 17) heißt es: „…‚ die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht [...], dass alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden.“
In den Koalitionsverhandlungen der aktuellen Bundesregierung waren die ca. 3.000 rehabilitierten verfolgten Schüler kein Thema und sind es nun auch im aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung (bit.ly/2uOvcrL) nicht.
Das ist nicht hinnehmbar.
Der Verwaltungsaufwand ist leicht überschaubar.
Die Rehabilitierung ist seit 1994 möglich und die Ämter werden dafür vorgehalten.
Auch für die Verwaltung der Leistungen nach ä 8 (BerRehaG) gibt es in den Ländern entsprechende Ämter.
Prinzipiell sollte auf Strukturen zurückgegriffen werden, in denen schon Erfahrung gesammelt wurden (Landesverwaltungsämter, Sozialämter oder Stiftung für ehemalige politische Häftlinge).
Die Petition ist zugleich beim Internetportal des Bundestags (Petition 93262) eingestellt worden, doch die Freistellung wird erst in ca. 3 Monaten erfolgen, der Bundestag muss jedoch die SED-Unrechstbereinigungsgesetze in Kürze ändern, da die Antragsfristen teilweise zum Ende dieses Jahres auslaufen.
Foto: Thomas Purschke
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 301 (299 in Deutschland)