27.10.2012, 12:46
Ich habe die Formulierung geändert, umso deutlich zu machen, dass sich die Forderung nach Wiederaufnahme eines Untersuchungsausschusses auf die Vorkommnisse des 30.09. beziehen.
Neue Begründung: Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg, Stefan Mappus (CDU) konnte bezüglich der Ermittlungen welche bez. des ENBW- Deals gegen ihn eingeleitet wurden, einen Teilerfolg erlangen.
" Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird dem Landtag aus den sichergestellten Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) keine Dokumente zum Polizeieinsatz im Schlossgarten übermitteln. Dies hat die Behörde laut einer Sprecherin jetzt entschieden und damit einen Wunsch der Grünen-Fraktion abgelehnt. Die Begründung: Da es im Parlament keinen Untersuchungsausschuss zum „schwarzen Donnerstag“ mehr gebe, fehle eine Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht. Diese Auffassung bestätigte auf Anfrage auch das Justizministerium von Rainer Stickelberger." (Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.tauziehen-um-mappus-mails-landtag-erhaelt-keine-einsicht.4ba5192f-4124-421b-94d0-0a3322352da2.html )
Um diese Rechtsgrundlage wieder herzustellen, bedarf es nun einer Wiederaufnahme des Untersuchungsausschusses.
Mit der Sichtung der Akten, wäre es sicherlich möglich, einige noch einige offene Fragen zum 30.09. zu klären und gegebenfalls auch juristische Schritte gegen die Betroffenen einzuleiten.