Ich fordere eine sofortige Wiederaufnahme des Untersuchungsausschusses zu den Vorfällen am 30.09. in

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden- Württemberg

4.066 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.


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Demokratie

Ja, es sind fürwahr relativ wenige Unterzeichner... Es sind wenige so mutig.... die Chance auf Erfolg ist gering... aber jeder der hier unterschrieben hat, steht zu seiner Überzeugung ! Das nennt man Rückgrat.. das nennt man Recht auf freie Meinungsäußerung... das nennt man Demokratie ! So einfach ist das... Ich habe gerne unterschrieben, aus Überzeugung das Richtige zu tun, sich frei und demokratisch zu äußern, und sich nicht zu verstecken.. Mfg Jürgen Hennesen aus Stuttgart-Sonnenberg

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4.0

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Privatssphäre geschützt!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz empfiehlt Herrn Mappus, die Einsicht in seine Emails zu gestatten, da in seinem Beisein die mails gesichtet werden und geprüft wird, ob sie privat oder dienstlich sind. Sein Persönlichkeitsrecht ist absolut geschützt. Jetzt gilt es den Schutz der Öffenlichkeit vor undemokratischen Hinterzimmermachenschaften durchzusetzen! RG

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4.0

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Untersuchungsausschuss

Lassen Sie sich nicht durch die Contra-Argumente verunsichern. Der Landtag kann jederzeit einen neuen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dazu bedarf es keiner Mehrheit, das kann eine Minderheit verlangen; die Abgeordnetenzahlen der Grünen reichen dafür aus. Und ich denke, es gibt auch noch anständige Sozialdemokraten, die aus der Geschichte ihrer Partei wissen, was es heißt, wenn willkürliche Polizeimaßnahmen das Demonstrationsrecht aushebeln sollen.

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4.0

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Zweierlei Maß

Ein Rechner -bezahlt vom Steuerzahler -ebenso die Zeit ,die an ihm verbracht wird --ist kein Privateigentum ,ergo privates hat dort auch nichts zu suchen ..Es gab und gibt genügend Fälle wo es für die private Nutzung beim Dienstherrn Abmahnungen oder gar Kündigungen gab ...Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle -so denke ich Roland A.

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3.9

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Aufklärung von Delikten

Wenn Menschen zu Schaden kommen MUSS es im Interesse der Allgemeinheit liegen, alles mögliche zur Aufklärung der Vorfälle beizutragen. Außerdem ist es ein Dienstrechner, sodass auch ohne staatsanwaltliche Erlaubnis ein Zugriff auf die E-Mails hier möglich sein muss.

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teil2

-insbesondere ein MP sollte da doch bestes Beispiel abgeben und Vorbild sein .Für mich macht es den Eindruck als wolle man nicht das die Mails veröffentlicht werden -weil so bekannt wird was nicht bekannt werden soll ----Bin eh gespannt wann die Platte nen Datencrash erleidet ----Die gehörte in Landesunabhängige Haende ! Roland A.

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3.9

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Befehlsgeber zur Rechenschaft ziehen

Es sind bereits die ersten Strafverfahren gegen Polizisten im Gang oder auch abgeschlossen. Und das ist gut so! Aber nicht ganz zu Unrecht argumentiert die GdP dass hier nur die letzten in der Befehlskette belangt würden. Deshalb müssen die mails von Mappus als mögliche Quelle ausgewertet werden.

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3.9

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dienstlich relevante Informationen

Dienstliche Informationen könnten ein Grund sein, den Untersuchungsausschuss erneut wieder einzusetzen. Sollten die dienstlichen Informationen auf Mappus´ Rechner keine neuen Erkenntnisse liefern, wäre es sinnlos. Bei einer Veröffentlichung dürften keine sonstigen Vergehen, oder einfache Straftaten mit veröffentlicht werden, sondern nur die Informationen, wlche zur Aufklärung der Vorgänge des 30.09. dienlich sind.

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3.9

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Dienstrechner keine privaten mails

Herr Mappus Dienstrechner ist ein Rechner auf dem privates nichts zu suchen hat. Dies hätte er mit seinem privaten smartphone erledigen können. Der Dienstrechner gehört der Behörde und wurde aus Steuergeldern finanziert. Der Datenverkehr gehört der Allgemeinheit

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3.9

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Licht in dunkle Machenschaften

Immer noch liegt vieles im Unklaren zum 30.09.2010 was waren die Hintergründe, wer zog die entsprechenden Hebel. Opfer ( körperlich und psychisch ) kommen nicht zu Ihrem Recht. Das Verhältnis von Polizei zu Bürgern ist massiv gestört. Bis jetzt gab es nur "Bauernopfer" Keiner glaubte ( auch nicht die Demonsranten ) das der damalige Polizeipräsident dies zu verantworten hatte. Lasst Licht in diese dunklen Machenschaften kommen. Für echte Aufklärung in dieser parlamentarischen Demokratie

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3.9

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Öffentliches Interesse

Die Medien werden auf solch eine Aktion aufmerksam und irgendwann auch die Politik. Dann kann irgendwann auch ein Hr. OStA einen Hr. Mappus nicht mehr schützen. Denn noch hat der Hr. OStA seine Hand auf alle Verfahren und seine Finger in jedem S21 Vorgang. Bitte nicht von den Contras verunsichern lassen, die genau diese Aufmerksamkeit vermeiden wollen.

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3.9

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Mieser Winkelzug der Grünen

Der Petitionsausschuss ist die falsche Adresse. Vielmehr muss man sich an die einzelnen Abgeordneten wenden und da die der Grünen und diese zur Beantwortung der Gretchenfrage auffordern, wie sie es mit einem Wiedereinsetzen des PUAs zum 30.9.10 halten. 25 % der Abgeordneten würden dazu reichen. Die Grünen haben 36 Sitze der 138 Landtagssitze. Macht 26 % und noch was dazu. Ausreichend um einen PUA zu beantragen. Macht Druck auf das scheinheilige Verhinderungspack der Grünen!!! K. Neumann

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3.9

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Korruption aufklären

Wenn Herr OStA Häussler (der Nazis schützt und Nazigegner verfolgt) sich auf formale Gründe beruft wichtige Daten zurückzuhalten,muss er mit formalen Gründen dazu gezwungen werden diese herauszugeben. Öffentliches Interesse geht hier vor Schutz des H. Mappus vor Strafverfolgung.

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3.9

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FDG-Freiheitlich demokratische Grundordnung

40 % unseres Landeshaushaltes in BaWü sind für Beamtengehälter und Pensionen. Alle Regierungen haben jahrezehntelang und werden noch jahrzehntelang von diesen UNSEREN ERARBEITETEN Steuergeldern ihr Brot kaufen. Wer politische Gestaltung nur nach Machterhalt im ständig preistreibenden kapitalistischen Angst-Kontext strukturiert, macht Politik gegen den Bürger für irgend eine "übergeordnete Finanzmarktrgruppierung, die Machtinteressen immer relativ archaisch deklinieren. Transparenz ist Pflicht.

Quelle:

3.8

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Lückenlose Aufklärung !

Die gesamten Vorfälle um den 30.9. bedürfen der lückenlosen Aufklärung. Dazu gehören auch die Offenlegung bisher nicht bekannter Dokumente, wie sie möglicherweise auf dem Dienstrechner des ehemaligen MP vorhanden waren. Man sollte nicht vergessen, dass diese nur durch einen Zufall wieder vorhanden sind, denn die Festplatte (n) wurden ja gelöscht, was schon an sich ein unmöglich zu tolerierender Vorgang ist, denn immerhin handelt es sich ja um einen Dienstrechner !

Quelle:

3.8

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Persönlichkeitsrecht, informationelle, Selbstbestimmung

Die informationelle Selbstbestimmung leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art.2, Abs.1 GG und der Menschenwürde nach Art.1, Abs.1 GG ab. Private Informationen dürften somit nur geheim an den Beauftragten des Landtages zur Einsichtnahme übermittelt werden. Dienstliche Informationen hingegen sind von allgemeinen öffentlichen Interesse und bedürften keiner Geheimhaltung.

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3.1

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Lächerliche Petition

Wie lächerlich ist denn diese Petition? Sollte man sich nicht erst mal ein paar grundlegende Kenntnisse zu dieser Problematik aneignen, bevor man einen solchen Müll von sich gibt? Auf welcher rechtlichen Grundlage soll denn eine solche "Wiederaufnahme" erfolgen?

Quelle: Lächerliche Petition

1.0

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