12.10.2018, 02:12
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
25.07.2015, 18:58
Nach Ende der Petition wird diese nun mit über 13.000 gesammelten Stimmen bei den Landtagen in Deutschland eingereicht.
Weitere Informationen folgen hierzu in Kürze!
Vielen Dank für eure Unterstützung und jede einzelne Stimme!
Mit herzlichen Grüßen
Annika Spiegel
02.04.2015, 16:34
Wie auch bei der ersten Verlängerung, erfolgt diese aufgrund konstanten Interesses.
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate
01.03.2015, 19:50
Die Dauer der Petition wurde jetzt zunächst von 2 auf 3 Monate verlängert, da weiterhin großes bzw. stetig wachsendes Interesse u.a von Privatleuten, Foren und Medien (Fernsehen etc.) besteht.
Neue Begründung: Resultierend daraus fordern wir folgende Korrekturen/Novellierungen für die Überprüfung eines Mindestmaßes an Sachkunde nach § 11, Abs.1 Nr. 8f TSchG, damit es seinem URSPRÜNGLICHEN ZWECK, dem Schutz des Hundes, dienen kann:
Die Forderungen im Einzelnen
o sofortiger Stopp der willkürlichen Umsetzung, aufgrund fehlender Rechtsgrundlage, fehlender Durchführungsverordnung, sowie einem Mangel an fachlich kompetenten Prüfern
o Anerkennung bereits individuell vorhandener Sachkunde in Form von Einzelfallprüfungen
o Zukünftige Erlaubniserteilung (insbesondere im Hinblick auf Neugründungen) erst nach Erfüllung nachstehender Forderungen:
1. Erarbeitung einer angemessenen Definition des „Mindestmaßes an Sachkunde im Sinne des Tierschutzgesetzes“ zum tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund. Als Grundlage für einen bundeseinheitlichen Leitfaden für die Erlaubniserteilung
2. Beteiligung einer Interessenvertretung der freien u. organisierten Hundetrainer, um so in Zukunft eine einheitliche Umsetzung des Tierschutzgesetzes durch alle Trainer zu ermöglichen.
3. Anerkennung sämtlicher bestehender Ausbildungsinstitute (auch verbandsunabhängig) und deren Abschlüsse, u.U. nach Prüfung zuvor vereinbarter Kriterien, angepasst an den o.g. Leitfaden
4. Wahrung des Bestandsschutzes für bestehende Hundeschulen
5. Errichtung einer bundesweit annähernd einheitlichen Gebührenordnung nach einem angemessenen Kostendeckung-Prinzip.
6. Prüfung/Abschaffung fragwürdiger, datenschutzrelevanter, unnötiger Auflagen
7. Alle Hunde sollten, unabhängig vom Trainingsort, Anspruch auf tierschutzgerechten Umgang haben
Die ca. 3000 Hundetrainer sind deutschlandweit für zahlreiche Hundebesitzer und deren Familien zu einem nicht wegzudenkenden Bestandteil des Alltags geworden.
• Das "Familienmitglied" Hund,
• der " Problemfall" Hund,
• der "Sport- und Freizeitpartner" Hund,
• der "Arbeitskollege" Hund
findet mit seinem Besitzer in der Hundeschule eine Anlaufstelle für Unterstützung, Austausch, Sport, Bindungsaufbau, Spaß, Bewegung, Freizeit und kreatives Zusammensein. Dabei geht es um die primäre Zielsetzung, dem "Gefährten" Hund in der Beziehung zu "seinem" Menschen einen möglichst artgerechten, erfüllten Alltag zu ermöglichen.
Die meisten Hundetrainer vertreten und bieten bereits vielfältige, tierschutzkonforme Erziehungsstile und -methoden, so dass es jedem Hund-Mensch-Team ermöglicht wird, die individuell passende Hundeschule zu finden.
Durch die bereits genannten Umstände sind viele Hundetrainer jedoch nicht mehr in der Lage ihren Beruf weiter auszuüben oder langfristig wirtschaftlich planen zu können. Sie bangen um ihre Existenz. Die Variantenvielfalt und Individualität, die Mensch und Hund bisher auf dem Markt geboten wird, ist geprägt durch VIELE, erleidet jedoch durch die willkürliche Umsetzung zahlreicher Behörden empfindliche Beschneidungen und begünstigt den Weg zur Monopolisierung durch WENIGE!
Die Hundetrainer wollen weiter transparent und tierschutzkonform mit und für den Hund und seinen Halter arbeiten, sie beraten, fördern und fordern und im Alltag begleiten!
Unterstützen auch Sie dieses gemeinsame Ziel von professionellen Hundetrainern, der AG Hundetrainer-Sachkunde, engagierten Hundehaltern und interessierten Mitbürgern!
Für nähere Information besuchen Sie gerne www.sachkunde-hundetrainer.de oder die Facebookseite „Tierschutzgesetz §11 Abs. 1 Ziffer 8f“ unter www.facebook.com/hundetrainersachkunde. Neben ausführlichen und aktuellen Informationen für alle Interessierten und Unterstützer, finden dort auch betroffene Hundetrainer weitere Anlaufstellen, um selbst Unterstützung zu bekommen und/oder Unterstützung zu leisten. Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate
18.01.2015, 13:10
Verbesserung des Informationsnetzwerkes für alle Zielgruppen.
Das neue Bild dient einer besseren Verständlichkeit des Ziels auf den ersten Blick.
Neue Begründung: Resultierend daraus fordern wir folgende Korrekturen/Novellierungen für die Überprüfung eines Mindestmaßes an Sachkunde nach § 11, Abs.1 Nr. 8f TSchG, damit es seinem URSPRÜNGLICHEN ZWECK, dem Schutz des Hundes, dienen kann:
Die Forderungen im Einzelnen
o sofortiger Stopp der willkürlichen Umsetzung, aufgrund fehlender Rechtsgrundlage, fehlender Durchführungsverordnung, sowie einem Mangel an fachlich kompetenten Prüfern
o Anerkennung bereits individuell vorhandener Sachkunde in Form von Einzelfallprüfungen
o Zukünftige Erlaubniserteilung (insbesondere im Hinblick auf Neugründungen) erst nach Erfüllung nachstehender Forderungen:
1. Erarbeitung einer angemessenen Definition des „Mindestmaßes an Sachkunde im Sinne des Tierschutzgesetzes“ zum tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund. Als Grundlage für einen bundeseinheitlichen Leitfaden für die Erlaubniserteilung
2. Beteiligung einer Interessenvertretung der freien u. organisierten Hundetrainer, um so in Zukunft eine einheitliche Umsetzung des Tierschutzgesetzes durch alle Trainer zu ermöglichen.
3. Anerkennung sämtlicher bestehender Ausbildungsinstitute (auch verbandsunabhängig) und deren Abschlüsse, u.U. nach Prüfung zuvor vereinbarter Kriterien, angepasst an den o.g. Leitfaden
4. Wahrung des Bestandsschutzes für bestehende Hundeschulen
5. Errichtung einer bundesweit annähernd einheitlichen Gebührenordnung nach einem angemessenen Kostendeckung-Prinzip.
6. Prüfung/Abschaffung fragwürdiger, datenschutzrelevanter, unnötiger Auflagen
7. Alle Hunde sollten, unabhängig vom Trainingsort, Anspruch auf tierschutzgerechten Umgang haben
Die ca. 3000 Hundetrainer sind deutschlandweit für zahlreiche Hundebesitzer und deren Familien zu einem nicht wegzudenkenden Bestandteil des Alltags geworden.
• Das "Familienmitglied" Hund,
• der " Problemfall" Hund,
• der "Sport- und Freizeitpartner" Hund,
• der "Arbeitskollege" Hund
findet mit seinem Besitzer in der Hundeschule eine Anlaufstelle für Unterstützung, Austausch, Sport, Bindungsaufbau, Spaß, Bewegung, Freizeit und kreatives Zusammensein. Dabei geht es um die primäre Zielsetzung, dem "Gefährten" Hund in der Beziehung zu "seinem" Menschen einen möglichst artgerechten, erfüllten Alltag zu ermöglichen.
Die meisten Hundetrainer vertreten und bieten bereits vielfältige, tierschutzkonforme Erziehungsstile und -methoden, so dass es jedem Hund-Mensch-Team ermöglicht wird, die individuell passende Hundeschule zu finden.
Durch die bereits genannten Umstände sind viele Hundetrainer jedoch nicht mehr in der Lage ihren Beruf weiter auszuüben oder langfristig wirtschaftlich planen zu können. Sie bangen um ihre Existenz. Die Variantenvielfalt und Individualität, die Mensch und Hund bisher auf dem Markt geboten wird, ist geprägt durch VIELE, erleidet jedoch durch die willkürliche Umsetzung zahlreicher Behörden empfindliche Beschneidungen und begünstigt den Weg zur Monopolisierung durch WENIGE!
Die Hundetrainer wollen weiter transparent und tierschutzkonform mit und für den Hund und seinen Halter arbeiten, sie beraten, fördern und fordern und im Alltag begleiten!
Unterstützen auch Sie dieses gemeinsame Ziel von professionellen Hundetrainern, der AG Hundetrainer-Sachkunde, engagierten Hundehaltern und interessierten Mitbürgern!
Für nähere Information besuchen Sie gerne www.sachkunde-hundetrainer.de oder die Facebookseite „Tierschutzgesetz §11 Abs. 1 Ziffer 8f“ unter www.facebook.com/hundetrainersachkunde. Neben ausführlichen und aktuellen Informationen für alle Interessierten und Unterstützer, finden dort auch betroffene Hundetrainer weitere Anlaufstellen, um selbst Unterstützung zu bekommen und/oder Unterstützung zu leisten.
15.01.2015, 23:17
Email-Adresse wurde korrigiert!
Neue Begründung: Resultierend daraus fordern wir folgende Korrekturen/Novellierungen für die Überprüfung eines Mindestmaßes an Sachkunde nach § 11, Abs.1 Nr. 8f TSchG, damit es seinem URSPRÜNGLICHEN ZWECK, dem Schutz des Hundes, dienen kann:
Die Forderungen im Einzelnen
o sofortiger Stopp der willkürlichen Umsetzung, aufgrund fehlender Rechtsgrundlage, fehlender Durchführungsverordnung, sowie einem Mangel an fachlich kompetenten Prüfern
o Anerkennung bereits individuell vorhandener Sachkunde in Form von Einzelfallprüfungen
o Zukünftige Erlaubniserteilung (insbesondere im Hinblick auf Neugründungen) erst nach Erfüllung nachstehender Forderungen:
1. Erarbeitung einer angemessenen Definition des „Mindestmaßes an Sachkunde im Sinne des Tierschutzgesetzes“ zum tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund. Als Grundlage für einen bundeseinheitlichen Leitfaden für die Erlaubniserteilung
2. Beteiligung einer Interessenvertretung der freien u. organisierten Hundetrainer, um so in Zukunft eine einheitliche Umsetzung des Tierschutzgesetzes durch alle Trainer zu ermöglichen.
3. Anerkennung sämtlicher bestehender Ausbildungsinstitute (auch verbandsunabhängig) und deren Abschlüsse, u.U. nach Prüfung zuvor vereinbarter Kriterien, angepasst an den o.g. Leitfaden
4. Wahrung des Bestandsschutzes für bestehende Hundeschulen
5. Errichtung einer bundesweit annähernd einheitlichen Gebührenordnung nach einem angemessenen Kostendeckung-Prinzip.
6. Prüfung/Abschaffung fragwürdiger, datenschutzrelevanter, unnötiger Auflagen
7. Alle Hunde sollten, unabhängig vom Trainingsort, Anspruch auf tierschutzgerechten Umgang haben
Die ca. 3000 Hundetrainer sind deutschlandweit für zahlreiche Hundebesitzer und deren Familien zu einem nicht wegzudenkenden Bestandteil des Alltags geworden.
• Das "Familienmitglied" Hund,
• der " Problemfall" Hund,
• der "Sport- und Freizeitpartner" Hund,
• der "Arbeitskollege" Hund
findet mit seinem Besitzer in der Hundeschule eine Anlaufstelle für Unterstützung, Austausch, Sport, Bindungsaufbau, Spaß, Bewegung, Freizeit und kreatives Zusammensein. Dabei geht es um die primäre Zielsetzung, dem "Gefährten" Hund in der Beziehung zu "seinem" Menschen einen möglichst artgerechten, erfüllten Alltag zu ermöglichen.
Die meisten Hundetrainer vertreten und bieten bereits vielfältige, tierschutzkonforme Erziehungsstile und -methoden, so dass es jedem Hund-Mensch-Team ermöglicht wird, die individuell passende Hundeschule zu finden.
Durch die bereits genannten Umstände sind viele Hundetrainer jedoch nicht mehr in der Lage ihren Beruf weiter auszuüben oder langfristig wirtschaftlich planen zu können. Sie bangen um ihre Existenz. Die Variantenvielfalt und Individualität, die Mensch und Hund bisher auf dem Markt geboten wird, ist geprägt durch VIELE, erleidet jedoch durch die willkürliche Umsetzung zahlreicher Behörden empfindliche Beschneidungen und begünstigt den Weg zur Monopolisierung durch WENIGE!
Die Hundetrainer wollen weiter transparent und tierschutzkonform mit und für den Hund und seinen Halter arbeiten, sie beraten, fördern und fordern und im Alltag begleiten!
Unterstützen auch Sie dieses gemeinsame Ziel von professionellen Hundetrainern, der AG Hundetrainer-Sachkunde, engagierten Hundehaltern und interessierten Mitbürgern!
Für nähere Information besuchen Sie gerne www.hundetrainer-sachkunde.de href="http://www.sachkunde-hundetrainer.de" rel="nofollow">www.sachkunde-hundetrainer.de oder die Facebookseite „Tierschutzgesetz §11 Abs. 1 Ziffer 8f“