08.07.2024, 09:20
Liebe Unterstützende,
Es erreichte mich ein eindringlicher Hilferuf von Julia Rüttnauer.
In vielen Kommunen Sachsens ist ein Baum ab einem Stammumfang von 30 cm, gemessen in 1 m Höhe vom Erdboden, besonders schützenswert. Sind es aber 200 Bäume welche sich als Wald definieren auf einer Fläche von weniger als 2 ha, stehen diese nicht unter Schutz und dürfen abgeholzt werden. So geschehen mit einem kleinen Wald in Dresden. Möglich macht dies eine Gesetzeslücke, die besagt, dass innerstädtischer Wald unter das Sächsische Waldgesetz fällt, in dem in §19 Abs. 3 (www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG#p19) geregelt ist, dass erst ab einer Fläche von 2 ha eine Genehmigung für Kahlhiebe erforderlich ist.
Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Aus diesem Grund möchte ich Sie alle ganz herzlich bitten, diese Petition zu unterzeichnen, auch wenn Sie nicht aus Sachsen sind.
www.openpetition.de/petition/online/stadtwaelder-retten-saechsisches-waldgesetz-aendern
Wir können hier vor Ort wirklich jegliche Unterstützung gebrauchen.
Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.
Ganz herzliche Grüße
Uta Strenger