20.12.2017, 17:04
Leider sieht der Landtag NRW „keinen Anlass zu Maßnahmen.“
Außerdem heißt es, dass die Schüler der Sekundarstufe 2 „mit Gleichaltrigen gleichgestellt sind, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, welche bei hohen Temperaturen in der Regel keine Freistellung der Arbeitstätigkeit erhalten.“
„Die Alternative Forderung in allen Schulungsräumen für eine angenehme und akzeptable Raumtemperatur zu sorgen, richtet sich an die für die Bewirtschaftung von Schulgebäuden zuständigen Schulträger und nicht an das Land NRW“, heißt es zuletzt.