Erfolg
Kultur

Hilfsmaßnahmen für Komparsen, die wegen COVID-19 kein Einkommen haben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

542 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

542 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

11.04.2020, 17:24

Liebe Unterzeichner,

herzlichen Dank für eure Unterschriften!

Wie einige von euch sicherlich bemerkt haben, gibt es inzwischen auch ein paar andere Petitionen, die sich mit derselben Thematik beschäftigen, unterschreibt diese nach Möglichkeit auch! Je mehr Unterschriften insgesamt zusammenkommen, desto eher besteht die Chance, dass sich etwas ändert!

Durch unsere (und auch von anderen geschriebenen) Mails an verschiedene Institutionen und Verbände, wird allgemein und damit in der Öffentlichkeit immer deutlicher, dass besonders in der Film- und TV-Branche zu viele Beschäftigte keine der Soforthilfen in Anspruch nehmen können, so dass letztendlich nur die Beantragung der Grundsicherung in Frage kommt.

Der BFFS hat deswegen bereits Vorschläge an die Politik gerichtet, unter anderem, dass auch berufsmäßig Unständige Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen können:

„Der BFFS schlägt vor, auch berufsmäßig Unständige – vorübergehend – in die Kurzarbeitergeld-Regelungen einzugliedern!
Monatsprinzip bei Kurzarbeitergeldberechnung
Die Kurzarbeitergeld-Lösung stammt aus Wirtschaftsbereichen, die überwiegend von unbefristeten Beschäftigten geprägt sind – im Gegensatz zu unserer Theater- und vor allem Filmbranche. Dort gibt es zumeist befristete Beschäftigungen, die wiederum in sehr kurze, weniger als einen Monat dauernde Beschäftigungsinsel gestückelt sind. Unternehmen und auch manche Stellen der Bundesagentur für Arbeit sind unsicher, wie die Kurzarbeitergeld-Regelungen auf solch atypischen Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden sind. Ihnen muss geholfen und nahegelegt werden, grundsätzlich vom Monatsprinzip auszugehen. Denn eine auf den Tag genaue anteilige Beitragsbemessungsgrenze wäre für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wie der Arbeitgeberaufstockung administrativ weder zu handhaben, noch würde sie zu einem Kurzarbeitergeld führen, das der Rede wert wäre.
Der BFFS schlägt eine Klarstellung vor, für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nur Beitragsbemessungsgrenzen ganzer Kalendermonate, also das Monatsprinzip, anzuwenden!“
Außerdem gibt es zur Zeit eine Umfrage über die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen für die Menschen in der Film- und Fernsehproduktion um eine substanzielle Verbesserung der Hilfemaßnahmen für die Branche zu erreichen. Auch hier gilt, je mehr an dieser Umfrage teilnehmen, desto eher besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung! Hier der Link zu der Umfrage:

easy-feedback.de/CORONA-Umfrage/1222808/zwH87d-be3b2f63f386d522c35d85109d1e2c1a

Und zum Schluss:
Bitte helft weiterhin mit, die Petition bekannt zu machen, auch wenn sie die kleinste von allen gleichgesinnten Petitionen ist, wir haben mit Stand heute 523 Unterschriften, was bereits ein tolles Ergebnis ist!
Nur sind wir weitaus mehr Komparsen, auch wenn nicht alle von uns diesen Job hauptberuflich ausüben. Für die Unterschriften ist es aber nicht wichtig ob wir hauptberuflich oder als Student, Rentner oder unter einem sonstigen Status als Komparse arbeiten, es geht einfach darum, dass wir Komparsen sind und wie jeder andere in der Film- und TV-Branche Beschäftigte ebenfalls dazu gehören! Deswegen teilt die Petition bitte auf euren FB-Seiten oder wo auch immer! Dankeschön dafür!

Liebe Grüße und bleibt gesund!
Jenny Villier
und weitere Komparsen


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