11.04.2012, 13:48
Wörtlich gekennzeichnete Erweiterung im Text auf Landkreis Hildesheim
Verbesserung eines Rechtschreibfehlers
Neuer Petitionstext: Petition der Hildesheimer BürgerInnen für geeignete Hundefreilaufflächen
In Hildesheim gilt kein genereller Leinenzwang, was wir als Hundehalter sehr schätzen; leider können wir aber nach Paragraph 8 unseren in der Stadt und im Landkreis lebenden Hunden trotzdem nicht gerecht werden.
Zur Brut- und Setzzeit trifft es die Hunde doppelt schlimm, denn dann sind auch noch Felder und die freie Landschaft für unsere Hunde unangeleint tabu.
Laut Paragraph 2 des deutschen Tierschutzgesetzes darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere sind zu beachten.
Da uns Hundehaltern keine Möglichkeit geboten wird, unsere Hunde gemäß dieser Richtlinien zu halten, bitten wir die Stadt und den Landkreis Hildesheim um ein Handeln, welches uns ein tierschutzgerechtes Halten unserer geliebten Vierbeiner ermöglicht.
Wir fordern daher gekennzeichnete Freilaufflächen im Hildesheimer Raum, die den Hunden und ihren Bedürfnissen gerecht werden.