29.09.2018, 16:35
Liebe Unterstützer,
wir haben Sie zuletzt im Mai über den Stand unserer Petition gegen die Ausschreibung der Stomaversorgung durch die DAK-Gesundheit informiert. Was ist in der Zwischenzeit passiert?
* Dürfen Krankenkassen die Stomaversorgung überhaupt ausschreiben? *
Schon mit dem Auslaufen der Angebotsphase Anfang dieses Jahres sah sich die DAK mit Klagen vor Sozialgerichten konfrontiert, aber auch mit Verfahren vor Vergabekammern. Wir waren gespannt auf den Ausgang, denn für uns Stomaträger*innen könnten die Richter wichtige Entscheidungen treffen.
Hätte die DAK überhaupt ausschreiben dürfen? Zu dieser Frage gab es bisher keine Entscheidung. Kläger vor den Sozialgerichten argumentierten mit dem hohen Dienstleistungsanteil, der mit der Stomaversorgung verbunden ist. Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) bezeichnet Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil als „nicht zweckmäßig“.
Tatsächlich sahen sich die Sozialgerichte gar nicht zuständig und verwiesen an die Vergabekammern, da in diesem Fall europäisches Vergaberecht über der Regelung im Sozialgesetzbuch stehen würde. Die Vergabekammern prüfen allerdings nur, ob die Vergabe-Vorschriften eingehalten wurden, das Sozialgesetzbuch spielt hier keine Rolle. So wurden vor den Vergabekammern bislang alle Verfahren zugunsten der DAK entschieden.
* Form-Vorschriften vs. Lebensqualität *
Sind also formale Vorschriften des Vergaberechts wichtiger als die Lebensqualität von uns Stomaträgern*innen?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Ende August mit einer Entscheidung für neuen Gesprächsstoff gesorgt: ob eine Ausschreibung zweckmäßig ist oder nicht, ist eine Entscheidung die eine Krankenkasse VOR einer Ausschreibung fällen muss. Und damit rückt plötzlich die Frage, ob eine Hilfsmittelversorgung überhaupt ausgeschrieben werden darf wieder mehr in den Mittelpunkt.
* Fazit *
Welche Folgen wir durch die Ausschreibung erwarten, haben wir in der Petition deutlich gemacht (hier nachzulesen: openpetition.de/!stoma ). Mit seiner Entscheidung hat die Vergabekammer am OLG Düsseldorf den Sozialgerichten den Weg frei gemacht in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, ob eine Hilfsmittel-Ausschreibung tatsächlich durchgeführt werden darf.
Ob diese Entscheidung Einfluss auf die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit hat ist noch nicht absehbar. Bisher sind nicht alle Verfahren gegen die DAK von den Sozialgerichten entschieden. Auch das Verfahren des Bundesversicherungsamts (BVA) gegen die Kasse läuft noch, dessen Ausgang die DAK noch abwarten wollte, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist.
Der Ausgang unserer Petition ist damit weiter offen.
gez.
Mitarbeiter und Vorstand der Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
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* Hinweis: Studie untersucht die ambulante Versorgung von Stomaträgern *
Die Hochschule Zittau/Görlitz untersucht in einer wissenschaftlichen Studie die Qualität der ambulanten Stomaversorgung in Deutschland. Eine wichtige Grundlage der Studie sind unser Wissen zur Stomaversorgung und unsere persönlichen Erfahrungen mit der Betreuung durch Stoma-Fachkräfte.
Mehr zur Befragung, die sich an Stomaträger*innen und Angehörige richtet, erfahrt ihr hier: www.stoma-welt.de/2018/09/03/eure-erfahrungen-sind-gefragt-studie-zur-ambulanten-versorgung-von-stomatraegern/
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