10.06.2018, 13:23
Verdeutlichung des Anliegens und der Ziele
Neuer Petitionstext: Fast jedes Mal, wenn ich los fahren will, durch Echterdingen fahren muss und dann wieder zurückkomme um im Anwohnerparken der Rotbrunnenstraße zu parken, erlebe ich mindestens eine gefährliche Situation oder ein anderes Ärgernis !
Deshalb starte ich diese Petition, deren Ziel es ist, nicht nur auf den Missstand hinzuweisen, sondern auch der Stadtverwaltung in Verantwortung von Hr. Maier und Oberbürgermeister Hr. Klenk. klar zu machen, dass das unzureichende Handeln nicht länger hingenommen werden kann und deshalb alle Unterzeichner von der Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Klenk erwarten, dass Sie sich mit dem Missstand und den Ursachen auseinandersetzen, über die hier von mir und den Kommentatoren vorgebrachten Vorschläge ernsthaft zu durchdenken und anhand dessen oder selbständig nach zukunftsträchtigen, finanzierbare, praktikable und bürgernahe Lösungen für die Ursachen suchen und Konzepte entwickeln, die zeitnah verabschiedet und umgesetzt werden sollen !
Das heißt ich erhebe nicht den Anspruch, dass ich DIE perfekte Lösung gefunden habe, vertrete jedoch die Überzeugung, das sie für uns Bürger besser ist als die aktuelle.
Deshalb die Bitte an das Ordnungsamt für alle eine annehmbare Parksituation herbeizuführen.
Es soll deshalb beschlossen werden, dass ausreichend Parkmöglichkeiten außerhalb der Wohnsiedlungen für Fremdfahrzeuge angeboten werden.
Beschlossen werden soll zudem, dass bei künftigen Baugenehmigungen mindestens die Anzahl der Stellplätze nachgewiesen und vorhanden sind, die ein heute der Wohnung entsprechender Haushalt in der Regel besitzt.
Des weiteren soll beschlossen werden, dass bei Ärzten und Therapeuten ein Behindertenparkplatz, sowie ein Kurzparkerparkplatz ausgewiesen wird.
Außerdem soll das Ordnungsamt dazu angehalten werden in deutlich höherer Frequenz, vor allem die Straßenzüge, die sich für Fremdparker anbieten, zu kontrollieren und alle ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge zu ahnden, als auch alle Fahrzeuge, die zu einer Verkehrs - und Sichtbehinderung führen, zeitnah entsprechend der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung konsequent entfernen zu lassen.