09.06.2018, 19:48
Ausführlichere Begründung
Neuer Petitionstext: Bitte an das Ordnungsamt für alle eine annehmbare Parksituation herbeizuführen herbeizuführen.
Es soll deshalb beschlossen werden, dass ausreichend Parkmöglichkeiten außerhalb der Wohnsiedlungen für Fremdfahrzeuge angeboten werden.
Beschlossen werden soll zudem, dass bei künftigen Baugenehmigungen mindestens die Anzahl der Stellplätze nachgewiesen und vorhanden sind, die ein heute der Wohnung entsprechender Haushalt in der Regel besitzt.
Des weiteren soll beschlossen werden, dass bei Ärzten und Therapeuten ein Behindertenparkplatz, sowie ein Kurzparkerparkplatz ausgewiesen wird.
Außerdem soll das Ordnungsamt dazu angehalten werden in deutlich höherer Frequenz, vor allem die Straßenzüge, die sich für Fremdparker anbieten, zu kontrollieren und alle ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge zu ahnden, als auch alle Fahrzeuge, die zu einer Verkehrs - und Sichtbehinderung führen, zeitnah entsprechend der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung konsequent entfernen zu lassen.
Neue Begründung: 1. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge in ganz Leinfelden--Echterdingen behindern den Verkehrsfluss, führen zu gefährlichen Verkehrssituation ua, Verkehrssituation, weil sie die Sicht behindern oder das Ausweichen unmöglich machen, unter anderem, weil zum Teil Fahrzeuge regelmäßig sogar tage-, wochen- und monatelang in Kurven abgestellt werden, sodass selbst die bereits äußerst selten ausgestellten Strafzettel verblassen, sowie täglich an begehrten Plätzen mit Parkplatzmangel wie zum Beispiel bei der Zeppelinschule stundenlang in Kurven, Kfz im absoluten Halteverbot, Halteverbot stehen. Des weiteren parken Fahrzeuge auf dem Gehweg oder temporär sogar "kurzzeitig" für den Einkauf oder Gang zur Bank und Apotheke in zweiter Reihe Reihe. In manchen Straßen ist das Durchkommen selbst PKWs und Transporter so eng, weil auf beiden Straßenseiten geparkt werden wird und dadurch u.a. somit die Sicht behindern. Gefahr bei einem Brand oder Unfall besteht, dass die Feuerwehr oder Krankenwagen gegebenenfalls nicht zur Hilfe eilen könnten. Als Beispiel sei hier die Heimbrunnenstraße in Echterdingen genannt.
Offensichtlich wurde bei der städtischen Planung der Bedarf an Parkplätzen für die Kundschaft der Ärzte, Geschäfte, Restaurants, Kindergärten und Schulen nicht angemessen berücksichtigt und sollte deshalb nachgeholt werden: zB. 1 Behindertenparkplatz und 1 Kurzparkerparkplatz für maximal 10min vor Arztpraxen, Einbahnstraßensystem mit durchgängigem Parkstreifen auf der rechten Seite.
Auf der anderen Seite wird vom Ordnungsamt von Anwohnern ein Bußgeld wegen falsch eingestellter Parkscheibe unnachgiebig eingefordert, obwohl das Fahrzeug in der Nähe der Wohnungsadresse abgestellt wurde und ein Anwohnerparkausweis an der Windschutzscheibe auslag.
2. In den Ferienzeiten, sowie bei Messen oder anderen Veranstaltungen werden Fahrzeuge ohne oder mit veraltetem Anwohner - oder Besucherparkausweis aus Papier im Anwohnerparken, zT wochenlang abgestellt, ohne entsprechend viele wochen- und monatelang abgestellt. Auch hier ist es üblich, dass keinerlei Ahndung sichtbar ist oder der Strafzettel zu erhalten bzw. abgeschleppt zu werden. Die Folge davon ist, dass bereits verblasst.
Durch die vielen Fremdfahrzeuge sind Anwohner zum Teil oftmals gezwungen sind selbst ordnungswidrig, ua. zB. in Kurven zu parken, ihr Kfz abzustellen, weil sie keine anderen freien Flächen in zum parken finden.
Es soll jedoch auch vorkommen, dass Anwohner ihre Garage oder Tiefgaragenparkplätze an Flughafengäste vermieten und ihre eigenen Fahrzeuge dann auf der Umgebung finden können. Straße abstellen. Dies würde ebenfalls zu einer Verknappung der Parkplätze führen.
Hier wäre eine Lösungsmöglichkeit in den Stoß - bzw. Ferienzeiten Phasen, in denen extremer Parkplatzmangel herrscht, ähnlich hochfrequent zu kontrollieren wie beim Krautfest und ggf. die Fahrzeuge abschleppen zu lassen bzw. den lassen. Eine weitere Möglichkeit wäre Besuchern und Flughafengästen ein ausreichendes Parkangebot Parkplatzangebot außerhalb der Wohnsiedlungen anzubieten. anzubieten. Zudem sollte das Vermieten von Parkflächen, die zur Genehmigung eines Wohnhauses benötigt wurden, untersagt und entsprechend geahndet werden.