Gesundheit

Hände weg! von der stationären und Notfallversorgung unserer Krankenhäuser in Schongau und Weilheim

Petition richtet sich an
Kreistag des Landkreises WM-SOG; Aufsichtsrat Krankenhaus Landkreis WM-SOG; Bayer. Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek, Ministerpräsident Dr. Markus Söder; Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach
5.156 Unterstützende 4.407 in Landkreis Weilheim-Schongau

Sammlung beendet

5.156 Unterstützende 4.407 in Landkreis Weilheim-Schongau

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 03.06.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

07.08.2022, 00:57

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Liebe Unterstützende,

das Bürgerbegehren "Medizinische Grundversorgung im Landkreis Weilheim-Schongau bürgernah erhalten" wurde am gestrigen Freitag mit einer kleinen Demo ganz offiziell auf dem Wochenmarkt in Schongau gestartet.
Wir brauchen auch weiterhin Ihre Unterstützung!

Das Aktionsbündnis hat sich vorgenommen, die Unterschriften bis zum 8. September zu sammeln. Notwendig sind dazu 5% der stimmberechtigten Landkreisbürger, also mehr als 5.500 Unterschriften.

Dies ist der Wortlaut des Bürgerbegehrens:
"Sind Sie dafür, dass kein Zentralkrankenhaus gebaut wird, sondern dass die beiden Krankenhäuser in Schongau und Weilheim langfristig betrieben werden mit Gewährleistung einer Grund- und Regelversorgung mindestens der Stufe 1 sowie einer Notfallversorgung an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden am Tag, und dass am Standort Schongau die Geburtenstation weiterbetrieben wird?"

Laden Sie sich das Bürgerbegehren von unserer Webseite
www.pro-krankenhaus-sog.de/
herunter, unterschreiben Sie (plus Familie plus Nachbarn plus Freunde) und schicken Sie die Liste an Aktionsbündnis Pro Krankenhaus, Daniela Puzzovio, Christophstr. 27, 86956 Schongau.
Sie können die Listen dort auch persönlich abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.

Folgendes ist sehr wichtig:
Auf unserer Homepage finden Sie die Bayer. Landkreisordnung, im Artikel 12 werden das Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erklärt.
Es dürfen nur Postleitzahlen-gleiche Personen auf einer Liste stehen, d.h. jeder Ort muss auf einem eigenen Blatt gesammelt werden. (Weil jede eigene Ortsverwaltung später die Listen prüft.)
Es darf jeder unterschreiben, der für die Kreistagswahl/Kommunalwahl wahlberechtigt ist (18 Jahre / wohnhaft im Landkreis / EU-Bürger).
Bei Zweifeln, trotzdem unterschreiben lassen, diese Unterschrift wird halt dann später gestrichen.

Ein kurzer Ausblick: Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, dann werden im nächsten Schritt in allen Gemeinden Listen zum Bürgerentscheid ausliegen.
Für den Bürgerentscheid, der dann für den Kreistag bindend ist, muss also später noch einmal unterschrieben werden.

Unterstützen Sie uns mit einer Spende, damit wir die Bürger des Landkreises informieren können.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto von
Schongau belebt e.V.,
IBAN DE 03 7209 0000 0001 2565 56 bei der VR Bank
mit dem Verwendungszweck: Pro Krankenhaus

Weitere Informationen unter:
www.pro-krankenhaus-sog.de/

Viele Grüße aus Schongau
Das Team des Aktionsbündnisses Pro Krankenhaus Schongau


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