12.09.2023, 17:18
Quellenangaben zu lokalen Presseartikeln
Neuer Petitionstext:
In Delmenhorst erfolgt die Kulturförderung nur auf einen Verein und seine Zielgruppe beschränkt. "Die Stadtverwaltung wiederum legt die allgemein gültigen Bundesgesetze zum Lärmschutz derartig erwürgend aus, dass nahezu alle Arten alternativer Musikkultur unmöglich werden". Die Menschen in Delmenhorst verdienen zu Recht Lebensqualität durch abwechslungsreiche und vielfältige Musikveranstaltungen. Lebensfreunde verbindet Menschen statt sie zu spalten und auszuschließen. Etwas, das Delmenhorst dringend brauchen könnte. Belege (Presseberichte) und weitere Informationen auch auf unserer Webseite: lautlos.info
Wir brauchen daher ein Umdenken in der Lokalpolitik und Stadtverwaltung: Weg vom Eindämmen, Marginalisieren und Erwürgen. Hin zur Förderung und Unterstützung. Das Umland wie Bremen und Oldenburg leben es uns seit Jahrzehnten vor. Nur in Delmenhorst soll es nicht möglich sein, abwechslungsreiche Kulturangebote verschiedener Akteur*innen zu ermöglichen? ermöglichen? (Quelle: WK1)
Es ist zweifellos wichtig, Belange des Lärmschutzes zu berücksichtigen und das Wohlergehen der Anwohner zu gewährleisten. Dennoch sollten wir nicht vergessen, dass unsere Lebensqualität auch von kulturellen Ereignissen und der Möglichkeit, unsere Freizeit mit Musik und gemeinsamer Unterhaltung zu verbringen, beeinflusst wird. Dazu gehört ein abwechslungsreiches Angebot verschiedener Musikstile. Dazu gehört es länger als bis 22 Uhr Musik und gemeinsame Erlebnisse genießen zu dürfen.dürfen (Quelle: DK2). Dazu gehört die Gleichberechtigte Förderung verschiedener Kulturschaffender Menschen. Nicht nur die Unterstützung eines exklusiven Kulturvereins mit beschränkten Angeboten.Angeboten (Quelle: DK1). Auch Menschen mit schwierigen Einkommensverhältnissen sollten Zugang zu Veranstaltungen des kulturellen Lebens bekommen und keinesfalls ausgeschlossen werden.
Quellenangaben:
DK1:
Verein Delkultur erhält als einziger Verein institutionelle Förderung von 60.000 € pro Jahr für 5 Jahre.
DK2:
Stadtverwaltung erlässt aus eigenem Antrieb Auflage von 60db maximaler Musiklautstärke für Veranstaltung
WK 1:
Kulturschaffende klagen, die Lärmschutzbestimmungen in Delmenhorst seien nicht bloß Herausforderung, sondern würden vieles sogar verhindern. Doch die Stadt sieht sich im Recht.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (53 in Delmenhorst)