24.08.2020, 04:15
Hyperlink zur Beschreibung hinzugefügt um das in der Petition genannte Konzept für die Interessenten auch schriftlich zur Verfügung zu stellen.
Neuer Petitionstext: Der Magistrat möge beschließen:
Die Anzeige einer „Versammlung unter freiem Himmel zum Zwecke der Demonstration hygienisch sicherer kultureller und gesellschaftlicher Darbietungen“ (Konzept: Gießener Kreidekreise), Kreidekreise - 2020.nachttanzdemo-giessen.de/giessener-kreidekreise/), soll durch das Ordnungsamt in einem vereinfachten Verfahren bearbeitet werden, sodass dieses, wenn keine anderen Gründe vorliegen, mit einem Minimum an Aufwand vonstatten gehen kann und so unter anderem eine wetterbedingte Verschiebbarkeit ermöglicht wird.
Die für Versammlungen dieser Art vorgesehenen öffentlichen Flächen werden durch das zuständige Amt der Stadt Gießen nach Maßgabe des Gesundheitsamtes des Landkreises Gießen mit tauglichem Gerät mit Kreidekreisen gemäß der Abstandsregeln versehen, um einer Unansehnlichkeit der Flächen durch mehrmalige Markierung vorzubeugen.
Der Zugang zu den städtischen Stromquellen an den bezeichneten Orten ist im Rahmen der städtischen Kultur- und Gesundheitsförderung kostenlos zu gewähren, der verbrauchte Strom kann nach Maßgabe des Magistrats als Sachmittel der kulturellen Förderung gewährt oder abgerechnet werden.
Der Zeitpunkt der An- und Abschaltung städtischer Leuchtmittel in unmittelbarer Umgebung der Versammlungsorte soll Gegenstand der Anzeige der Versammlungen sein.
Da es sich nicht um kommerzielle Veranstaltungen handelt, wird das erhöhte Müllaufkommen als städtische Aufgabe angesehen, zusätzlich Müllbehältnisse also zur Verfügung gestellt.
2 mobile Toiletten, besser Toilettenwagen und ein Pissoir pro hundert eingezeichneten Plätzen zur Ermöglichung der Durchführung von hygienischen Versammlungen sind notwendige Ausgaben im Rahmen der städtischen Kultur- und Gesundheitsförderung und werden gewährt.
Die notwendigen Schalldruckmessungen werden nach Maßgabe der TA Lärm - Richtlinien an den Fenstern des jeweils nächsten Wohnhauses erhoben. Eine -temporäre – Verschiebung der Verschärfung der Grenzwerte von 22.00Uhr auf 23.00Uhr ist zu prüfen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (7 in Gießen)