Fortsetzung
Das eine (selbst)geordnete Zusammenkunft nach den Regeln des Versammlungsrechts im Hinblick auf die Rechte Dritter einer chaotischen Ansammlung stets überlegen ist. Das der Zugang zu kulturellen Ereignissen gerade jetzt nicht abhängig vom Einkommen oder gar dem Verzehr alkoholischer Getränke sein darf. Das das Versammlungsrecht im Sinne der freiheitlichen Grundordnung das geeignete rechtliche Mittel zur Zusammenkunft als mündiger und organisierter Bürger ist. Das Maßnahmen wie die solidarische Selbstorganisation in Zehnerschaften und die (Selbst)Organisation von Solidarität positiv sind!
Quelle: Alexander Vasil