27.04.2014, 15:26
genaue Position ergänzt
Neuer Titel: Geschwindigkeitsbegrenzung Horst K12 Horst-Buxtrup Nottuln u. Durchfahrtsverbot Anliegerstraße Horst Neue Begründung: zu 1.) Gewindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in der Bauernschaft Horst Horst-Buxtrup K12 in Nottuln:
Vermeidung der Raserei in der kurvenreichen Strecke K12 durch die Bauernschaft Horst. Horst-Buxtrup.
Vermeidung der zahlreichen Unfälle mit Peronen- und Sachschäden für Unfallverursacher und Anwohner.
Schutz der Anwohner und vor allem Kinder und aber auch Haustiere.
Vermeidung der Lärmbelästigung.
Kostensenkung der Gemeinde von der Beseitung von Unfallschäden.
www.google.de/.../@51.../data=!4m4!4m3!1m0!1m0!3e0
K12 in der Bauernschafthorst Richtung Buxtrup hoch, hoch und umgekehrt, die knapp 2km "Kurvenstrecke". Hier ist nicht reguliert und man darf somit 100 km/h fahren, es sollten hier aber 50 km/h herrschen.
zu 2.) Durchfahrtsverbot für Fremdverkehr durch die Anliegerstraße Horst-'Geisskamp'-Hovestadt-Steinstraße:
Vermeidung der Raserei in/durch die Anliegerstraße durch Fremd- und Berufsverkehr.
Schutz der Anwohner und vor allem Kinder und aber auch Haustiere.
Vermeidung der Lärmbelästigung.
www.google.de/.../data=!4m15!4m14!1m5!3m4!1m2!1d7... und das ist die Anliegerstraße die regelmäßig von Fremdverkehr missachtet wird, auch hier wird geheizt!