21.03.2013, 12:06
Formatierungen.
Neuer Petitionstext: Das Abgeordnetenhaus von Berlin möge beschließen, dass der aktuell geltende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend geändert wird, dass für Alleinstehende und Alleinerziehende minderjähriger Kinder ein hälftiger Beitragssatz gilt. Haushalte mit mehreren volljährigen Personen sollen pauschalisiert den vollen Satz entrichten. Neue Begründung: In Deutschland gibt es 16 Millionen Alleinlebende, die durch diese Neuregelung besondersbelastet werden. Das Ziel der Vereinfachung des Beitragseinzugs darfnicht zulasten einer Minderheit gehenund gehen und diese benachteiligen. Viele der Alleinlebenden sind schon dadurch stärkerbelastet, weil sie die Kosten derHaushaltsführung der Haushaltsführung allein schultern müssen. Hier sindvor allem die Älteren und Alleinerziehenden zu nennen, die ein in der Regel ein besonders knappes Budget haben, in dem rund und 9 Euro im Monat schon ein bedeutender Betrag ist.
Damit soll die politische Entscheidung für einen beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht unbedingt grundsätzlich in Frage gestellt werden, wohl aber die Gerechtigkeit der Erhebung.