30.05.2018, 10:19
Erfolg für die Petition. Es wird "vorerst" keine Aktivitäten zur Bebauung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes "Wolfsberger Seewiesen" geben.
Warum vorerst?
Am 28.05. fand die entscheidende Gemeindevertreterversammlung statt. Zur Abstimmung standen zwei Beschlüsse, welche durch die stellvertretende Bürgermeisterin eingebracht wurden. Am 09.04.2018 erreichten die beiden Beschlüsse bereits die notwendigen Mehrheiten in einer adhoc-Abstimmung, mussten jedoch noch einmal rechtssicher in Schriftform eingebracht werden. Die Abstimmung vom 09.04.2018 zeigte schon die Wirkung der Petition. 637 wahlberechtigte Bürger zeigten mit ihrer Unterschrift, dass sie einer Bebauung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes ablehnend gegenüberstehen. Die große Anzahl der Unterstützer eröffnete die Möglichkeit einen Bürgerentscheid einzufordern, um selbstständig ohne die Gemeindevertretung zu entscheiden. Sie signalisierten ihren gewählten Gemeindevertretern ihre Meinung ernstzunehmen und entsprechend abzustimmen. Die Mehrheit der Gemeindevertreter folgte dem Anliegen der Petitionsunterzeichner bereits am 09.04.2018.
Was passierte nun am 28.05.2018? Es sah im Vorfeld doch nach einer reiner formellen Angelegenheit aus?
Der Bürgermeister nutzte wiederholt die Zeit nach der Bürgerfragestunde, danach darf kein Bürger mehr reden auch wenn er persönlich angegriffen wird, um seine subjektive Sichtweise kundzutun. Er überraschte die Gemeindevertretung und die anwesenden Bürger mit einer Tischvorlage, um mit einer Abstimmung ein Vertreterbegehren zu initieren. Was war das Ziel? Mit dem Vertreterbegehren sollte die Bürgerinitiative um Ihre Möglichkeit gebracht werden, eigenständig den Bürgerentscheid einzufordern. Die Gemeindevertretung sollte um ihr Recht gebracht werden, über die Beschlüsse, für welche die notwendige Mehrheit wahrscheinlich war, abzustimmen.
Die Kommunalverfassung gibt diese Möglichkeit her, jedoch haben die Gemeindevertreter das Manöver durchschaut. Der Bürgermeister hat seine Mehrheit nicht erreicht.
Die stellvertretende Bürgermeisterin verlas vor der Abstimmung einen Brief der Umweltbehörde des Landkreises Rostock an das Amt Carbäk und den Bürgermeister. Inhalt des Briefes war, dass bereits im April 2017 die Umweltbehörde eine Bebauung von Flächen im LSG "Wolfsberger Seewiesen" ablehnte. Dieses Schreiben war selbst der Bürgerinitiative unbekannt. Um so mehr erfreute es uns, dass die Umweltbehörde dieselbe Sichtweise hatte. Nun fragt man sich, warum wird das Projekt weiter vorangetrieben? Warum sollen Gemeindemittel für einen B-Pan aufgewand werden, welcher keine Aussicht auf Erfolg hat. Gibt es hier persönliche Interessen?
Die Abstimmung brachte das gewünschte Ergebnis. Eine Mehrheit, die sich gegen die Umwandelung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes zu Bauland aussprach.
In dem Artikel in der Ostseezeitung vom 30.05.2018 stellt der amtierende Bürgermeister nochmals seine subjetive Sichtweise dar. Auch dass er weiterhin Hoffnungen hegt, die Flächen des Landschaftsschutzgebietes anzugreifen. Er setzt seine Hoffnungen auf die Neufassung des Flächennutzungsplanes, obwohl die Gemeindevertretung bereits festgelegt hat, dass diese Flächen nur nach Innenbereichssatzung BauBG betrachtet werden dürfen.
Die Bürgerinitiative bleibt wegen dieser Kampfansage wachsam.
Henrik Holtz
Vertreter der Bürgerinitiative Kösterbeck