17.04.2018, 13:18
Hallo und guten Tag an die Unterstützer der Petition.
Heute möchte die Bürgerinitiative kurz über den Stand der Petition nach der Einreichung berichten.
Die Vertreter der Bürgerinitiative haben am 09.04.2018 die Petition in der Bürgermeistersprechstunde erfolgreich übergeben. Anliegen der Petition ist zu verhindern, dass Flächen des Landschaftsschutzgebietes „Wolfsberger Seewiesen“ in der Ortslage Kösterbeck zu Bauland umgewandelt werden. Am Abend des 09.04. fand die reguläre Gemeindevertretersitzung statt. In der Einwohnerfragestunde wurden die Belange der Petition emotional, aber sachlich durch die zahlreichen anwesenden Bürger hinterfragt. Die Gemeindevertreter erhielten so einen Eindruck, warum 637 wahlberechtigte Einwohner und 795 Unterstützer der Unterschriften- und der Onlinepetition als Möglichkeit wählten, sich an der direkten Demokratie auf Gemeindeebene zu beteiligen.
Im Anschluss an die Bürgerfragestunde und Feststellung der Beschlussfähigkeit kam es zur Änderung der Tagesordnung. Gemeindevertreter brachten spontan zwei Beschlüsse ein. Der erste Beschluss führte dazu, dass ein Beschluss von 2015 rückgängig gemacht wurde. Dieser Beschluss wäre Anlass zu den Bauplanungen im Landschaftsschutzgebiet gewesen. Der zweite Beschluss stellt einen Grundsatzbeschluss dar, der zukünftige Bebauung ausschließlich im Innenbereich vorsieht und keine Ausdehnung der bestehenden Innenbereichssatzung.
Beide Beschlüsse entsprechen dem Anliegen der Petition und sind als Erfolg zu werten. Beschlüsse einer Gemeindevertretung erlangen nach 14 Tagen Rechtskraft, wenn es keinen Widerspruch gibt. Wir werden den Vorgang verfolgen.
Zeitgleich mit Übergabe der Petition wurde der Antrag auf Bürgerentscheid gemäß §20 Abs. 4 Kommunalverfassung gestellt. Möglich machten dieses die 637 Einwohner, welche die Petition unterstützt haben. Für einen Antrag wären in unserer Gemeinde ca. 200 wahlberechtigte Einwohner notwendig gewesen. Das Amt Carbäk hat mittlerweile auf den Antrag positiv reagiert und die Möglichkeit eines Bürgerbescheides in Aussicht gestellt. Allerdings ist dann eine weitere Unterschriftensammlung notwendig, welche der Durchführungsverordnung der Kommunalverfassung entspricht. Die aktuellen Unterschriftenlisten entsprechen dem Petitionsrecht und können leider nicht herangezogen werden. Wir als Vertreter der Bürgerinitiative streben selbstverständlich ein rechtssicheres Verfahren an.
Der aktuelle Sachstand erübrigt jedoch einen Bürgerentscheid, sofern die oben genannten Beschlüsse der Gemeindevertretung rechtskräftig werden und zukünftig eine Bebauung, egal welcher Art, auf Flächen des Landschaftsschutzgebietes ausgeschlossen sind.
Henrik Holtz
Vertreter der Bürgerinitiative Kösterbeck